Zusätzlich zur Behandlung der Wertstoffe, Haushaltsabfälle, hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sowie der Baustellenabfälle, Baurestmassen und inerten Abfälle in Sortier-, Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen werden auch Umschlaganlagen und Maklertätigkeiten bei der Auswertung berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Behandlung unterschiedlichster Wertstoffe, Haushaltsabfälle, hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle, Baurestmassen und inerter Abfälle in einer Anlage, werden diese bei der Auswertung der genutzten Behandlungs- und Verwertungsanlagen nicht mehr getrennt betrachtet.