Gewässerbelastungen und Risikoanalyse

Bestandsaufnahme

Die sogenannte Bestandsaufnahme umfasst gemäß Artikel 5 WRRL bzw. §§ 3 und 4 Oberflächengewässerverordnung sowie §§ 2 und 3 Grundwasserverordnung die Analyse der Merkmale eines Flussgebiets, insbesondere die Beschreibung und Gliederung der Gewässer, die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Nach der erstmaligen Erhebung im Jahr 2004 erfolgte 2013 die erste Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme, die nun in der Folge alle sechs Jahre wiederholt wird.

Die Aktualisierung der Bestandsaufnahme erfolgte auf Basis

  • der LAWA-Arbeitshilfe "Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme nach Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2013", für die Oberflächengewässer (Stand 30.01.2013) und
  • der LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-WRRL, Teil 3, Kap. II.1.2, Grundwasser, für das Grundwasser (überarbeitete Fassung vom 24.09.2013), sowie
  • der LAWA-Handlungsempfehlung für die Aktualisierung der wirtschaftlichen Analyse (Stand 27.07.2012).

Die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme sind, neben den Zustandsbewertungen der Wasserkörper aufgrund von Monitoringdaten, die wichtigste Grundlage der Bewirtschaftungsplanung. Aus der Bestandsaufnahme lassen sich die aktuell wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung ableiten. Die Ergebnisse aus der Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme werden daher auch in den Bewirtschaftungsplänen für die jeweils nachfolgende Bewirtschaftungsperiode zusammengefasst dargestellt.

Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme

Gewässer (Typen, Zuschnitt und Einstufung von Wasserkörpern)

Der erste Schritt bei der Aktualisierung der Bestandsaufnahme bestand aus der Überprüfung und Anpassung des Wasserkörperzuschnitts und der Zuordnung zu bestimmten Gewässertypen. Diese erfolgten auf der Grundlage von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen aus dem ersten Bewirtschaftungszyklus und aus der Notwendigkeit zur Abstimmung mit Gebietskulissen, die aufgrund Anforderungen aus der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie bestehen. Im Ergebnis erhöhte sich in Bayern die Zahl der Oberflächenwasserkörper von 868 auf über 900, die Zahl der Grundwasserkörper von 59 auf 258.

Auf der Grundlage der vorhandenen Daten zu den hydromorphologischen Veränderungen sowie der bereits vorliegenden biologischen Bewertungsergebnisse erfolgte ferner die Überprüfung der Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als "erheblich verändert" oder "künstlich" gemäß § 28 WHG.

Belastungen, Beurteilung deren Auswirkungen und Risikoanalyse

Wesentliche Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Zusammenstellung der Gewässerbelastungen aufgrund menschlicher Tätigkeiten und die Beurteilung ihrer Auswirkungen. Im Rahmen der Erhebungen 2013 fanden auch eine Überprüfung der Kriterien zur Ermittlung einer signifikanten Belastung sowie die weitergehende Erfassung der Belastungen im Bereich Nährstoffe und spezifische Schadstoffe statt. Die Zielstellung aller dieser Erhebungen stellt die sogenannte Risikoanalyse dar, d. h. eine Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass die Bewirtschaftungsziele für die Gewässer (siehe § 27 WHG für oberirdische Gewässer sowie § 47 WHG für das Grundwasser) bis 2027, dem Ende des nächsten Bewirtschaftungszeitraums, unter Berücksichtigung bereits durchgeführter bzw. laufender Maßnahmen erreicht bzw. verfehlt werden.

Diese Ergebnisse sind dann zentrale Grundlage für die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und geben zudem Hinweise für eine ggf. erforderliche Anpassung der Überwachungsprogramme gemäß der §§ 9 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und Grundwasserverordnung (GrwV).

Die Ergebnisse der Risikoanalyse und der Erhebungen zu Belastungen, Maßnahmen und Auswirkungen sind über nachfolgende Links abrufbar:

Flusswasserkörper

Seewasserkörper

Grundwasserkörper

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