Gewässerbelastungen und Risikoanalyse

Bestandsaufnahme

Die sogenannte Bestandsaufnahme umfasst gemäß Artikel 5 WRRL bzw. §§ 3 und 4 Oberflächengewässerverordnung sowie §§ 2 und 3 Grundwasserverordnung die Analyse der Merkmale eines Flussgebiets, insbesondere die Beschreibung und Gliederung der Gewässer, die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Die erste Erhebung erfolgte im Jahr 2004. Dabei wurden folgende Hauptschritte durchgeführt:

  • Festlegung von Lage und Grenzen der Wasserkörper,
  • Unterscheidung der Oberflächengewässer nach Typen und Bestimmung der typspezifischen Referenzbedingungen,
  • Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder erheblich verändert,
  • Ermittlung von umweltrelevanten Aktivitäten und Belastungen, insbesondere der Wasser- und Landnutzung, der demographischen Entwicklung und der Industrie,
  • Ermittlung signifikanter Belastungen bei Oberflächengewässern bzw. potenzieller Belastungen beim Grundwasser,
  • Beurteilung der Auswirkungen, die aus den Belastungen resultieren,
  • Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen,
  • Beurteilung des Risikos, inwieweit Wasserkörper die Umweltziele bis Ende der bevorstehenden Bewirtschaftungsperiode verfehlen könnten.

Die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme sind, neben den Zustandsbewertungen der Wasserkörper aufgrund von Monitoringdaten, die wichtigste Grundlage der Bewirtschaftungsplanung. Aus der Bestandsaufnahme lassen sich die aktuell wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung ableiten. Die Ergebnisse aus der Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme werden daher auch in den Bewirtschaftungsplänen für die jeweils nachfolgende Bewirtschaftungsperiode zusammengefasst dargestellt.

In den folgenden Veröffentlichungen werden sowohl die Methodik als auch die Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme von 2004 dargestellt:

Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 für Planungsräume

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