Anhörungen

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung bzw. Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet jeweils ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt, an dem sich neben Verbänden und Behörden auch die breite Öffentlichkeit beteiligen kann. Ziel der Anhörungen ist die Wahrnehmung und Berücksichtigung von Interessen und Vorschlägen der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Inhalte und Termine der Anhörungen sind in § 83 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Über die Beteiligung und Ergebnisse der Öffentlichkeitsanhörung wird jeweils im Kapitel 9 der Bewirtschaftungspläne zusammenfassend berichtet.

Übersicht der Anhörungen
Anhörungen zum ersten Bewirtschaftungszyklus 2010 bis 2015 Anhörungen zum zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016 bis 2021 Anhörungen zum dritten Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027
Zeitplan und Arbeitsprogramm Dezember 2006 bis Juni 2007 Dezember 2012 bis Juni 2013 Dezember 2018 bis Juni 2019
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung Dezember 2007 bis Juni 2008 Dezember 2013 bis Juni 2014 Dezember 2019 bis Juni 2020
Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Dezember 2008 bis Juni 2009 Dezember 2014 bis Juni 2015 Dezember 2020 bis Juni 2021
Inkrafttreten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Dezember 2009 Dezember 2015 Dezember 2021

Anhörungen zum ersten Bewirtschaftungszyklus

Zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gingen in Bayern fast 7.000 Stellungnahmen von Verbänden, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und einzeln, schriftlich beantwortet. In den folgenden Übersichten sind die Ergebnisse dieser Anhörung zusammenfassend dargestellt:

Zusammengefasstes Ergebnis der Anhörung zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für das deutsche Elbegebiet (Anhang A9-1 des Bewirtschaftungsplans mit den eingegangenen Stellungnahmen überregionaler Bedeutung und der Bewertung der Flussgebietsbehörden):

Zusammenfassende Ergebnisse der Anhörung zu den Entwürfen der Umweltberichte zu den WRRL-Maßnahmenprogrammen (Anhörungen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfungen vom 22.12.2008 bzw. 01.06.2009 bis 30.06.2009):

Hinweis: Der Entwurf und das endgültige Maßnahmenprogramm für das Wesergebiet enthalten keine Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet des Freistaates Bayern. Eine Strategische Umweltprüfung mit einer Anhörung des Maßnahmenprogrammentwurfs war daher in Bayern nicht erforderlich.

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