Die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete nach der AVV GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten - AVV Gebietsausweisung) ist aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 24.10.2025 aufgehoben.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internetangebot der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
