Schutz und Entwicklung von Auen

Schutz und Entwicklung von Auen

In der modernen Kulturlandschaft besteht das Bewahren von Landschaftsräumen und deren Werten sowohl im Schutz, das heißt der Sicherung und des Erhalts des Vorhandenen, als auch in der Entwicklung. Entwicklung umfasst die Wiederherstellung eines früheren und die Verbesserung des aktuellen Zustands hin zu einem Ziel, das vom idealtypischen Leitbild ausgeht und unumgängliche Hemmnisse wie zum Beispiel Siedlungen einbezieht.

Auenschutz

Auenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die das Zusammenwirken vieler Beteiligter erfordert. Dazu gehören Fachbehörden, Verbände, Wissenschaft, Kommunen, Bürger und nicht zuletzt die Grundeigentümer und Nutzer der Auenflächen. Eine eigene Fachplanung "Auenschutz" wäre deshalb weder praktikabel noch zielführend. Auenschutz wird in einer Reihe von Planungen betrieben, etwa in der Landschaftsplanung, der Gewässerentwicklungsplanung, der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder der Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete.

Rechtliche Grundlagen für den Auenschutz finden sich vor allem in den Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetzen des Bundes und des Freistaats Bayern sowie in den einschlägigen europäischen Richtlinien: Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Auen, wie beispielsweise die "Auenverordnung" der Schweiz, gibt es in Bayern wie auch in den anderen Bundesländern nicht.

Auenschutz erfolgt durch das Zusammenwirken von Schutzgebieten in besonders wertvollen Kernbereichen und Regeln bzw. Vereinbarungen zur auenverträglichen Nutzung und Bewirtschaftung in den übrigen Gebieten.

Auenentwicklung

Die Entwicklung zielt auf die (Wieder-)Herstellung naturnaher Auen aus derzeit in ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit beeinträchtigten Bereichen.

Auenschutz und Auenentwicklung muss somit in erster Linie in die verschiedenen bestehenden Planungen Eingang finden. Neben hoheitlichen Maßnahmen und der fachlichen Integration des Auenschutzes in die Planungen (wie zum Beispiel die Bauleitplanung) ist vor allem die finanzielle Förderung von auenverträglichen Nutzungsweisen und der Flächenbereitstellung für die Auenentwicklung entscheidend. Besonders für die Auenentwicklung sind regionale und lokale Projekte eine geeignete Umsetzungsform, die es ermöglicht, alle Betroffenen zusammen zu bringen und angemessen zu beteiligen.

Förderung von Schutz und Entwicklung

Maßnahmen und Projekte zum Schutz und zur Entwicklung von Auen werden mit den bestehenden und in der Praxis bewährten Förderinstrumenten umgesetzt. Hierfür kommen sowohl Fördermöglichkeiten der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Landwirtschaft zum Tragen. In außergewöhnlichen Fällen sind auch Bundesmittel sowie EU-Förderungen möglich.

Eine ausführlichere Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten enthält Anhang 1 der Arbeitshilfe "Wege zu wirksamen Uferstreifen". Die Arbeitshilfe bietet auch weitere inhaltliche Informationen.

Maßnahmen bayerischer Kommunen:

  • zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und oder ihrer Auen und
  • zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts sowie
  • zum Hochwasserschutz

werden nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert. Dies gilt auch für deren Planung und Konzeptionen.

Darüber hinaus erarbeiten die Wasserwirtschaftsämter Maßnahmen an Gewässern 1. und 2. Ordnung und setzen sie um.

Schutz und Entwicklung von auf Grund ihrer Ausdehnung und ihrer hohen Qualität besonders wertvollen Auengebieten werden in Bayern auch als Naturschutzgroßprojekte nach der Richtlinie "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" oder als LIFE-Natur-Projekte gefördert.

An den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal (inkl. Regnitz und Altmühl) sowie Donau können Auenentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" vorgenommen werden, etwa durch Verbände.

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