Auenabgrenzung

In vielen Landschaftsräumen können Auen morphologisch, also nach Geländeformen, abgegrenzt werden. Das Einschneiden der Gewässer in die Ausgangsgesteine (inkl. eiszeitlicher Ablagerungen) führte dort zum Entstehen von Terrassenkanten ("Hochufern"), die die morphologische Aue begrenzen. Allerdings haben Phasen stärkerer Abflüsse oder mäandrierende Gewässerabschnitte je nach Region nacheiszeitliche Ablagerungen wieder erodiert, so dass oft ein schwer zu durchschauendes Nebeneinander von Terrassenkanten besteht. Die Grenzen der morphologischen Aue werden deshalb detailliert geomorphologisch analysiert, etwa am Lech, oder es werden hilfsweise die Begrenzungen von Hochwasserereignissen herangezogen, beispielsweise bei der kleinmaßstäblichen Auenabgrenzung aus bundesweiter Sicht.

Die Abgrenzung der Auen als potenziellen Einflussbereich des Wassers (Überschwemmung, hohe Grundwasserstände) zu kennen, ist aber wichtig. Deshalb wurde im Auenprogramm Bayern, ausgehend von kleinmaßstäblichen Abgrenzungen, eine landesweit einheitliche und zunehmend konkretisierte Abgrenzung der maximalen Auenausdehnung im Maßstab der Topografischen Karte 1 : 25.000 erarbeitet. Basis sind Informationen zu Auen- und Grundwasserböden aus der bodenkundlichen Landesaufnahme (Übersichtskartierung), da Böden den Wassereinfluss über längere Zeit erkennen lassen. In Phase IV des Auenprogramms wurden für die Abgrenzung der Auenkulisse zudem hydrologische Bedingungen und andere räumliche Informationen verwendet.

Für Kommunen bietet die Auenabgrenzung ein Hilfsmittel für die Bauleitplanung. Generell erleichtert sie bei Planungsarbeiten die Bestimmung der Bearbeitungs- und Projektgebiete und vereinheitlicht diese. Bürgern bietet eine Auenabgrenzung Hinweise zu den potenziellen Gefahren durch Wasser (Überschwemmung, hohe Grundwasserstände) in Ergänzung zu den Überschwemmungsgebieten und den Hochwassergefahrenkarten.

Im "UmweltAtlas Bayern - Naturgefahren" des LfU können Sie sich die Abgrenzung unter der Bezeichnung "wassersensibler Bereich (Auen und Niedermoore)" zusammen mit den Überschwemmungsgebieten ansehen.

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