Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu Themen der Luftqualität.
1. Was ist das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB)?
Das LÜB ist ein Messnetz zur Beurteilung der Luftqualität und wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Es umfasst bayernweit über 50 Messstationen, an denen gesetzlich regulierte Luftschadstoffe erfasst werden. Berücksichtigt werden die höchsten Belastungen (verkehrsbelastete Straßenschluchten), durchschnittliche (vor)städtische Belastungen und ländliche Bereiche.
Weiterführende Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
2. Was sind die gesetzlichen Grundlagen zur Messung?
Durch das LÜB werden die verpflichtenden Luftgütemessungen gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG durchgeführt. Das EU-Recht wurde mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) in deutsches Recht umgesetzt.
3. Wo wird nicht gemessen?
Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der Vorgaben der 39. BImSchV an folgenden Orten nicht beurteilt:
- Bereiche, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat und in denen es keine festen Wohnunterkünfte gibt.
- Auf dem Gelände von Arbeitsstätten, für die alle relevanten Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gelten.
- Auf den Fahrbahnen der Straßen und, sofern Fußgänger und Fußgängerinnen für gewöhnlich dorthin keinen Zugang haben, auf dem Mittelstreifen der Straßen.
4. Welche gesetzlichen Grenzwerte gibt es?
Die Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
5. Nach welchen Kriterien wird das Messkonzept festgelegt?
Die Ausstattung und Kapazitäten der Messstationen sind auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ausgelegt. Die Anzahl der Messstandorte und Messgrößen richtet sich im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl, der Belastungssituation, der Mindestdichte, räumlichen Vorgaben zur groß- und kleinräumigen Lage und der Repräsentativität. Darüber hinaus sind spezielle Vorgaben für Ozon zu beachten. Die einzelnen Schadstoffe werden daher nur dort gemessen, wo dies gesetzlich erforderlich ist. Die Anzahl der Messgrößen kann damit von Standort zu Standort variieren. Die Eignung eines Standorts wird vom LfU als zuständige Behörde grundsätzlich im Einzelfall beurteilt. Die Standortwahl und die Ausgestaltung des Messkonzepts insgesamt wird in regelmäßigen Abständen evaluiert.
Weiterführende Informationen zu Luftmessnetzen können über das Internetangebot des Umweltbundesamtes abgerufen werden:
6. Welche Schadstoffe werden gemessen?
Es werden die gesetzlich regulierten Luftschadstoffe Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid), Ozon, Benzol, Benzo[a]pyren und Feinstaub (PM10 und PM2,5) gemessen. Mithilfe von PM10-Feinstaubproben werden im Labor die gesetzlich regulierten Inhaltsstoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Nickel und Arsen analysiert.
Weiterführende Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
Seit 2022 werden ultrafeine Partikel (UFP) und Ruß (Black Carbon) im Rahmen eines Projektes gemessen. Messungen dieser Parameter sollen 2027 ins LÜB integriert werden.
Weiterführende Informationen zum Projekt können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
Für das gesetzlich regulierte Schwefeldioxid besteht aufgrund des geringen Belastungsniveaus keine Messverpflichtung. Im Jahr 2018 wurden die letzten Messungen eingestellt.
7. Warum werden nicht mehr Messungen durchgeführt?
Das Luftmessnetz ist so konzipiert, dass die Messungen repräsentative Aussagen über die Exposition der Bevölkerung ermöglichen und auch für ähnliche Standorte repräsentativ sind, die nicht in ihrer unmittelbaren Nähe gelegen sind. Die Luftqualität kann dadurch auch an anderen Orten bewertet werden, an denen sich keine Messeinrichtungen befinden.
8. Wo finde ich Informationen zu den Luftmessstationen?
Die Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
9. Wo finde ich die aktuellen Messwerte?
Die bayerischen Messwerte können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
Die bundesweiten Messwerte können über das Internetangebot des Umweltbundesamtes abgerufen werden:
10. Woher bekomme ich historische Messergebnisse?
Messergebnisse in stündlicher Auflösung stehen rückwirkend bis in das Jahr 1980 zur Verfügung. Das Datenangebot umfasst die gesetzlich regulierten Stoffe Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon, Kohlenmonoxid, Benzol, Schwefeldioxid und Schwefelwasserstoff.
11. Wo finde ich Informationen zur Ozonbelastung?
Die Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
12. Wo finde ich Auswertungen zur Beurteilung der Luftqualität?
Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt anhand gesetzlicher Vorgaben im Lufthygienischen Jahresbericht, der jährlich erstellt wird. Dieser wird meist erst in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht, da die Plausibilisierung der Messwerte, die Analytik von Proben im Labor und die Auswertungen eine gewisse Zeit erfordern. Zeitnah am Jahresanfang wird die vorläufige Jahreskurzauswertung mit noch nicht endgültig geprüften Daten veröffentlicht.
Die Berichte können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
13. Werden meteorologische Daten gemessen?
Ja. Sie werden außerhalb der gesetzlichen Messverpflichtung erfasst. Sie dienen der Beurteilung der Ausbreitungsverhältnisse, unterliegen jedoch nicht den Qualitätskriterien des Deutschen Wetterdienstes.
Weiterführende Informationen können über das Internetangebot des LfU abgerufen werden:
Der gewässerkundliche Dienst des LfU betreibt in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Wasserwirtschaft ein Niederschlagsmessnetz.
Die Daten können unter folgendem Link abgerufen werden:
14. Warum gibt es Lücken in den Messwertaufzeichnungen?
Datenlücken sind meist auf regelmäßige Wartungstätigkeiten und Kalibrierungen an den Messgeräten zurückzuführen. Diese Arbeiten sind gesetzlich und normativ erforderlich. Sie dienen der langfristigen Datenqualität und EU-weiten Vergleichbarkeit.
Treten Gerätedefekte auf, werden die Messwerte verworfen und bis zur Beseitigung der Störung oder Austausch des Messgerätes nicht veröffentlicht.
15. Kann das LfU für eine Messung beauftragt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Auf Anfrage von Privatpersonen können weder Messungen beauftragt noch neue Messstationen errichtet werden. Sollten Sie selbst Messungen in Ihrem Umfeld haben wollen, können Sie eine nach § 29 b BImSchG bekanntgegebene Stelle beauftragen:
16. Wer ist mein Ansprechpartner zur Luftqualität vor Ort?
Das LfU informiert über die Luftqualität allgemein im Sinne der 39. BImSchV. Für Fragen zum Verkehrsaufkommen, Verkehrslärm, zu Emissionen von Gewerbe oder Industrie und Geruchsbelästigungen (zum Beispiel durch Landwirtschaft, Kaminöfen oder Grill) ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) am Landratsamt oder bei der Kommune vor Ort Ihr erster Ansprechpartner.
Das für Sie zuständige Landratsamt finden Sie unter folgendem Link:
Für die kreisfreien Städte finden Sie das zuständige Landratsamt unter folgendem Link:
17. Warum treten die höchsten Konzentrationen an Straßen auf?
Die Luftqualität an Straßen wird nicht allein durch die Menge an Kraftfahrzeugen bestimmt. Schlechte Luftqualität an Straßen liegt meist vor, wenn sich die freigesetzten Abgase nicht mit der umgebenden Frischluft verdünnen können. Straßenschluchten, besonders eng und beidseitig mehrgeschossig bebaute Straßenabschnitte, sind davon betroffen. Die Luftzirkulation ist eingeschränkt und Schadstoffe reichern sich an. Beispielsweise können an stark befahrenen Autobahnen, wenn dort keine Randbebauung vorliegt und die Luft gut zirkulieren kann, niedrigere Schadstoffbelastungen vorherrschen als in Straßenschluchten, wo die Verkehrsbelastung zwar geringer, die Luftzirkulation jedoch schlechter ist.
Dies ist für Ozon nicht zutreffend, weil es primär durch photochemische Reaktionen in der freien Atmosphäre entsteht und nicht durch eine unmittelbare Anreicherung in Straßenschluchten.
18. Welchen Einfluss hat das Wetter auf die Luftqualität?
Entscheidenden Einfluss auf die Messwerte haben verschiedene meteorologische Einflussfaktoren. Die Windgeschwindigkeit beeinflusst die Durchmischung der Luft, Inversionswetterlagen und nächtliche Bodeninversionen (oft in klaren Winternächten) können einen Frischluftaustausch mit höheren Schichten verhindern. Niederschläge bewirken durch Auswaschung eine Reduzierung der Feinstaubbelastung. Stabile Hochdruckwetterlagen mit wenig Wind und Luftaustausch sowie geringen Niederschlägen führen zu erhöhten Luftschadstoffwerten.
19. Was ist eine Inversion?
Eine Inversion ist eine Wetterlage, bei der sich eine warme Luftschicht über einer kälteren Luftschicht legt. Das ist wie eine Deckschicht, die die Luft darunter festhält. Normalerweise wird die Luft nach oben hin kälter und kann sich gut mischen, bei einer Inversion passiert das nicht. Deshalb bleiben die Luftschadstoffe in Bodennähe "gefangen" und reichern sich dort an.
20. Können Sensoren zur behördlichen Messung der Luftqualität verwendet werden?
Nein, dafür gibt es vorgeschriebene Messverfahren. Zur Überwachung von Grenzwerten und als Grundlage für behördliche Entscheidungen sind Sensoren nicht geeignet. Sie erfüllen nicht die aufwändigen und strengen gesetzlichen Anforderungen zur Beurteilung der Luftqualität und zur Qualitätssicherung. Die Sensormessergebnisse sind in der Regel nicht auf internationale Standards rückführbar.
Weiterführende Informationen können über das Internetangebot des Umweltbundesamtes abgerufen werden:
- Anerkannte Messgeräte und Messverfahren
- Qualitätssicherung der Messungen
- Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes
21. Warum unterscheiden sich Sensormessergebnisse von amtlichen Messungen?
In der Regel zeigen Sensoren bauartbedingte, nicht quantifizierbare Querempfindlichkeiten, insbesondere in Bezug auf die Luftfeuchte. Auch sind Qualitätsschwankungen zwischen einzelnen Produktchargen sowie Driften im Messverhalten möglich. Sensoren werden zumeist nicht gewartet und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit geprüft. Durch die Alterung können Sensormessergebnisse deutlich von amtlichen normierten Messverfahren abweichen.
Zusätzlich können durch Abweichungen zu den gesetzlichen Anforderungen für den Messstandort die Sensormessergebnisse durch lokale Einflüsse beeinflusst werden. Der Sensor darf nicht in der unmittelbaren Nähe von Emissionsquellen platziert werden. Es muss sichergestellt sein, dass nur mit der Umgebungsluft vermischte Emissionen erfasst werden.
Weiterführende Informationen zu Sensoren können über folgenden Links abgerufen werden:
- Sensoren zur Messung von Luftschadstoffen
- Review of sensors for air quality monitoring
- An update on low-cost sensors for the measurement of atmospheric composition
22. Welche Luftqualitäts-Apps empfiehlt das LfU?
Aus Gründen der Aktualität, Qualität und Transparenz empfehlen wir Informationen über die Luftqualität von den offiziellen, behördlichen Angeboten zu beziehen. Diese beruhen stets auf qualitätsgesicherten Messdaten, dem aktuellen Stand und klaren Angaben zur Datenherkunft sowie zur Methodik der Indexermittlung.
Das bayerische Umweltministerium stellt eine App Umweltinfo zur Verfügung:
Für bundesweite Daten zur Luftqualität kann die App des Umweltbundesamtes genutzt werden:
Hinweis: Für die Inhalte anderer Anbieter sind diese selbst verantwortlich. Wir können darüber keine Auskunft erteilen.
23. Kann man Saharastaub am Boden messen?
Ja, wenn der Saharastaub in der bodennahen Luftschicht ankommt, kann dieser bei der Messung von Feinstaub (PM10) miterfasst werden. Im südbayerischen Raum tritt Saharastaub vor allem im Frühjahr und Sommer vermehrt in der Atmosphäre auf.
24. Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Emission ist das, was eine Quelle abgibt, zum Beispiel Abgase eines Autos am Auspuff. Immission ist das, was beim Menschen ankommt, zum Beispiel schlechte Luftqualität am Wohnfenster in der Straße. Die Immission kann Bestandteile, die von mehreren Emissionsquellen herrühren, beinhalten.
25. Was passiert, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden?
Werden Immissionsgrenzwerte überschritten, sind Luftreinhaltepläne von den zuständigen Bezirksregierungen bzw. bei mehr als 100.000 Einwohner von den kreisfreien Gemeinden zu erstellen. Diese müssen geeignete (verursacherbezogene) Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten.
26. Wo finde ich Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen?
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Informationen unter folgendem Link zur Verfügung:
27. Wo finde ich Informationen zum Luftqualitätsindex (LQI) und zu Verhaltenstipps?
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Informationen unter folgendem Link zur Verfügung:
28. Welche Änderungen ergeben sich aus der novellierten EU-Luftqualitätsrichtline?
Am 10.12.2024 ist die novellierte EU‑Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 in Kraft getreten, die im Wesentlichen strengere Grenzwerte einführt, neue Messverpflichtungen und Standorte für ultrafeine Partikel (UFP) vorsieht und die Modellierung stärkt. Derzeit ist sie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, sodass sie noch nicht rechtsverbindlich in Deutschland gilt.
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Informationen unter folgendem Link zur Verfügung:
