Bekanntgabe von § 29b Messstellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständige Stelle für die staatliche Anerkennung von Fachstellen und Lehrgängen nach dem BImSchG oder darauf gestützter Rechtsverordnungen.

Demnach gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Grundlage der 41.BImSchV Stellen bekannt, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sowie nach den auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen mit der Ermittlung der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie mit der Kalibrierung und Prüfung der dazu erforderlichen technischen Einrichtungen beauftragt werden können.

Neben den in Bayern bekannt gegebenen Stellen können in Bayern auch die in anderen Bundesländern bekannt gegebenen Stellen beauftragt werden. Welche Stelle auf Grundlage einer Bekanntgabe nach § 29b BImSchG in welchen immissionsschutzrechtlich geregelten Bereichen tätig werden darf, kann im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige recherchiert werden:

Unter ReSyMeSa können auch die in Bayern bekannt gegebenen Stellen recherchiert werden.

Anträge für die Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG sind beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg einzureichen. Die Bekanntgabe der Stellen erfolgt nach der 41. BImSchV vom 02.05.2013.

Für den Bereich Luft wurde ein bundeseinheitliches Formular eines Antrags auf Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG erarbeitet und steht zum Download zur Verfügung. Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung mit uns Kontakt auf.

Das Antragsformular kann auf der ReSyMeSa-Seite heruntergeladen werden:

Musterbericht

Die Vorlage des Muster-Emissionsmessberichts finden Sie unter folgender Adresse:

In ReSyMeSa finden Sie auch folgende weiteren Vorlagen für Musterberichte:

  • Musterbericht für Emissionsmessungen nach VDI 4220 Blatt 2 (Anhang A)
  • Musterbericht für Immissionsmessungen nach VDI 4220 Blatt 2 (Anhang B)
  • Musterbericht für Rastermessungen zur Beurteilung der Geruchsimmissionen nach VDI 4220 Blatt 2 (Anhang C)
  • Musterbericht über die Durchführung von jährlichen Kalibrierungen und Funktionsprüfungen nach VDI 3950 Blatt 2 (Anhang A)
  • Musterbericht über die Prüfung des ordnungsgemäßen Einbaus von Messeinrichtungen und Auswerteeinrichtungen nach VDI 3950 Blatt 2 (Anhang B)

Die in Bayern nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen bzw. tätigen Stellen sind aufgefordert, die jeweils aktuelle LAI- Messberichtsvorlage zu verwenden.

Für Überprüfungen im Bereich der Entsorgung von Kühlgeräten sowie für Messungen an Chemischreinigungsanlagen sind folgende Musterberichtsvorlagen zu verwenden:

Neu: In Bayern zu verwendender modifizierter Anhang A zu den LAI Vollzugshinweisen - Erläuterungen und Konkretisierungen zur Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020).

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