Ozon

Im Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich die bodennahe Ozonbelastung gemessen.

In der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.BImSchV) sind Zielwerte sowie Informations- und Alarmschwellen für Ozon angegeben. Die Informations- und Alarmschwellen liegen bei 180 µg/m3 bzw. 240 µg/m3 im Stundenmittelwert.

Das LfU informiert aktuell, sobald eine Ozonkonzentration als einstündiger Mittelwert von mehr als 180 µg/m3 bzw. 240 µg/m3 in der Luft gemessen wurde. Dann sollten Personen, die besonders empfindlich auf Ozon reagieren, vorsorglich ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Diese Information erfolgt ausschließlich im Sommerhalbjahr, da nur dann erhöhte Ozonkonzentrationen zu erwarten sind.

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