Künstliche Mineralfasern (KMF) - Einstufung als gefährlicher Abfall

Sie wurden und werden in sehr vielen Bereichen als Dämm- und Isoliermaterialien, u. a. bei Rohrisolierungen, Dach- und Fassadendämmungen (auch in Sandwich-Bauweise), eingesetzt. Deshalb fallen KMF als Abfall oft bei Renovierungs- oder Rückbaumaßnahmen an.

Die Industrie stellte ab dem Jahr 1996 ihre deutsche Produktion auf "nicht gefährliche" KMF um, das Verbot durch die Gefahrstoffverordnung trat im Jahr 2000 in Kraft. Dabei erfolgt die Unterscheidung bzw. die Prüfung durch den RAL-Mineralwolle-Verband auf Grundlage von Tierversuchen. Die nasschemische Bestimmung des Kanzerogenitätsindex KI ergibt bei KMF ab 1996, die "nicht gefährlich" sind, oft falsch-positive Resultate. Daher ist der KI heute praktisch bedeutungslos. Bei fraglichen Einstufungen kann über die Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. eine nasschemische Analyse zur Bestimmung der Zusammensetzung und zur Einstufung anhand des Vergleichs mit dort hinterlegten Hersteller-Daten erfolgen.

KMF können als "nicht gefährlich" eingestuft werden, wenn:

  • das Gebäude erst ab dem Jahr 2000 errichtet oder verändert wurde,
  • das Gebäude erst ab dem Jahr 1996 errichtet oder verändert wurde und sichergestellt ist, dass nur freigezeichnete (mit RAL-Gütezeichen) KMF Verwendung fanden,
  • durch die Bewertung einer nasschemischen Analyse (nicht KI) durch die Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (GGM - Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. Frau Isolde Elkan, Odenwaldring 68, 64380 Rossdorf, Tel.: 06154-803716, E-Mail: info@ral-mineralwolle.de) und Vergleich mit dort hinterlegten Hersteller-Daten entsprechende Erkenntnisse vorliegen.

Die Entsorgung erfolgt auf DK-I- oder DK-II-Deponien, meist in verpresster Form (siehe dazu und zu weiteren Informationen unser Deponie-Info 8 (Ablagerung von KMF Abfällen.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft. In besonderen Fällen können Sie sich auch an uns wenden.

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