Zuständigkeiten, Ansprechpartner

In Bayern ist die oberste Wasserbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, für das Aufstellen, Überprüfen und Aktualisieren der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sowie für die Koordinierung und Steuerung aller Maßnahmen und Verfahren zuständig, die zum Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. der Bewirtschaftungsziele für die Gewässer erforderlich sind (siehe hierzu Art. 63 BayWG). Das Umweltministerium ist insofern die "zuständige Behörde" für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern gemäß Anlage I der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Am Umsetzungsprozess wirken die nachgeordneten Behörden sowie der Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in maßgeblichem Umfang mit:

Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt obliegt die fachliche Koordination der Aufgaben der Gewässerbewirtschaftung sowie die Erarbeitung der hierfür erforderlichen Grundlagen im wasserwirtschaftlichen Bereich. Die Landesfachbehörde ist auch verantwortlich für das Datenmanagement im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen der WRRL. Für die regionale Koordination, Kommunikation und Steuerung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft sind die Regierungen (Sachgebiete G52) zuständig. Die Wasserwirtschaftsämter führen die wesentlichen Datenerhebungen für das Gewässermonitoring durch, planen die konkreten Maßnahmen, setzen diese um und beraten andere Maßnahmenträger. Sie fungieren als die zentralen Ansprechpartner und Kommunikationsstellen vor Ort.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten koordiniert die Planungen und Maßnahmenumsetzung im Bereich der Landwirtschaft. Die entsprechenden fachlichen Grundlagen sowie die Planung gewässerschonender Maßnahmen im Zusammenhang mit der agrarbezogenen Landnutzung erarbeitet jeweils die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die hierbei eng mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Gewässerschutzberater), zusammenarbeitet. Die Landwirtschaftsverwaltung ist zudem bei der Überwachung und Bewirtschaftung der Gewässer beteiligt, wenn es um fischereiliche Fragen geht. Sie erhebt hierzu in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, den Fachberatern für Fischerei an den Bezirken und dem Landesfischereiverband Bayern e.V. die notwendigen Fachdaten.

Schaubild zur Koordination der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern. Gegenüberstellung der Koordination innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung. Weitere Erläuterung im vorangehenden Text. Koordination der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Zahlreiche weitere Partner, d. h. sowohl staatliche und kommunale Einrichtungen als auch Verbände, Hochschulen, Unternehmen und Privatpersonen, sind darüber hinaus in die Gewässerbewirtschaftung eingebunden. Hervorzuheben ist auch die Zusammenarbeit der Länder und des Bundes auf Bundesebene innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser – LAWA sowie auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaften (für Bayern: FGG Donau, FGG Rhein, FGG Elbe und FGG Weser).

Ansprechpartner zur Gewässerbewirtschaftung der Wasserwirtschaftsverwaltung in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – StMUV: Steuerung der Gewässerbewirtschaftung, zuständige Stelle in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist, unter Mitwirkung der nachgeordneten Fachbehörden, für die Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Teile der in Bayern liegenden Flussgebietseinheiten zuständig. Es koordiniert und steuert die Maßnahmen und Verfahren zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. Das StMUV vertritt Bayern in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser und weiteren nationalen und internationalen Gremien. Auch ist es für die grenzüberschreitende Abstimmung bei der Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenumsetzung verantwortlich.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel.: 089/9214 - 00
Fax: 089/9214 - 2266.

Für die Gewässerbewirtschaftung nach den Vorgaben der WRRL verantwortlich: Referat 53 "Nationales und internationales Flussgebietsmanagement"

Bayerisches Landesamt für Umwelt – LfU: Fachliche Grundlagen und Gesamtkoordinierung

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt die fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern bereit. Es sorgt für die fachliche Koordinierung bei der Aufstellung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, erstellt und aktualisiert diese. Zudem ist das LfU für die Datenaufbereitung und -bereitstellung verantwortlich und koordiniert die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, u. a. durch Aufbau und Pflege des Internet-Auftritts zur WRRL in Bayern.

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
Tel.: 0821/9071 - 0
Fax: 0821/9071 - 5556:

Für die Gewässerbewirtschaftung nach den Vorgaben der WRRL verantwortlich:
Referat 82 "Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie"
Dienststelle Hof
Hans-Högn-Str. 12
95030 Hof
Tel.: 09281/1800 - 0
Fax: 09281/1800 - 4519.

Bezirksregierungen: Steuerung auf regionaler Ebene

Die sieben bayerischen Regierungen koordinieren die Bewirtschaftungsplanung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Regierungsbezirke. Sie sind Ansprechpartner für die regional tätigen Verbände und Stellen und organisieren regionale Wasserforen zur Information und Diskussion über die Maßnahmenprogramme und aktuelle Fragen der Umsetzung. Entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit steuern die Sachgebiete Wasserwirtschaft die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter.

Die Sachgebiete Naturschutz (Obere Naturschutzbehörden) sind gemeinsam mit den Unteren Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden verantwortlich für Maßnahmenplanung und -durchführung im Bereich des Naturschutzes. Darunter fällt auch die Abstimmung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen mit Bezug zu den einschlägigen Naturschutzprogrammen und rechtlichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Ziele von FFH- und Vogelschutzrichtlinie.

Wasserwirtschaftsämter: Wasserwirtschaftliche Planung, Umsetzung und Beratung vor Ort

Die 17 Wasserwirtschaftsämter (WWA) in Bayern sind die fachlichen Ansprechpartner der Wasserwirtschaftsverwaltung vor Ort. Maßgebliche Zuständigkeiten der WWA liegen in den Bereichen Gewässermonitoring, Aufstellung der Maßnahmenprogramme, Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und Beratung. An den größeren Gewässern (Gewässerordnung I und II) übernehmen sie die Planung und Realisierung von Maßnahmen der Gewässerrenaturierung (Ausnahmen: Bundeswasserstraßen sowie Gewässerabschnitte und Anlagen, für die besondere Zuständigkeiten festgelegt sind). An den kleineren Gewässern (Gewässerordnung III) obliegt diese Aufgabe den Kommunen oder kommunalen Stellen sowie zum Teil auch privaten Unternehmen, die regelmäßig von den Wasserwirtschaftsämtern beraten werden.

Ansprechpartner zur Gewässerbewirtschaftung der Landwirtschaftsverwaltung in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – StMELF: Fragen des Gewässerschutzes im Bereich Landwirtschaft und Forsten

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bearbeitet für diesen Bereich die strategischen Fragestellungen und besitzt die Aufgabe der Gesamtkoordinierung.

Ludwigstraße 2
80539 München
Tel.: 089/2182-0
Fax.: 089 / 2182-2677.

Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL

Vöttinger Straße 38
85354 Freising
Tel. 08161/71-5804
Fax 08161/71-5816.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ist für die fachliche Grundlagenarbeit bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen und für fischereiliche Fragen zuständig. Sie koordiniert in fachlicher Hinsicht die Arbeit der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft – LWF

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ist Teil der bayerischen Forstverwaltung und im Zusammenhang mit der WRRL zuständig für naturschutzfachliche Fragen im Bereich forstlich genutzter Flächen des Freistaates.

Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1
85354 Freising
Tel.: 08161/71-4881
Fax: 08161/71-4971.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind die fachlichen Ansprechpartner der Landwirtschaftsverwaltung vor Ort. Sie sind zuständig für die fachliche Planung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme im Bereich Landwirtschaft und beraten in diesem Zusammenhang die Landwirte.

Nationale und internationale Ansprechpartner zur Gewässerbewirtschaftung

Um die Gewässer nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie flussgebietsbezogen und erfolgreich bewirtschaften zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen national und international zuständigen Stellen unerlässlich.

Auf nationaler Ebene ist insbesondere die Mitarbeit Bayerns in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wichtig. In der LAWA haben sich die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien des Bundes und in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung und grundsätzlichen Abstimmung wasserwirtschaftlicher Fragestellungen zusammengeschlossen. In den verschiedenen Arbeitsgruppen der LAWA werden regelmäßig Fragestellungen der Gewässerbewirtschaftung aufgegriffen und bundesweit konforme Vorgehensweisen bzw. Umsetzungsempfehlungen erarbeitet.

Zur nationalen Koordinierung und Abstimmung der Bewirtschaftung der Gewässer in den deutschen Flusseinzugsgebieten wurden sogenannte Flussgebietsgemeinschaften gegründet. Ihre Mitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sowie alle im jeweiligen Einzugsgebiet liegenden Bundesländer. Bayern ist Mitglied in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Donau, FGG Rhein, FGG Elbe und FGG Weser. Dort werden die flussgebietsbezogenen Fragen erörtert sowie gemeinsame Pläne und Programme aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben.

Mit den direkten Nachbarländern und -staaten Bayerns werden die Erhebungen zum Zustand der Gewässer, die Planungen und Maßnahmen in und an Gewässern, insbesondere wenn diese grenzüberschreitende Auswirkungen haben, koordiniert und abgestimmt.

Für die internationalen Flussgebiete Donau, Elbe und Rhein existieren internationale Kommissionen zur staatenübergreifenden Koordinierung des Gewässerschutzes und der Gewässerbewirtschaftung, in deren Gremien der Freistaat Bayern vielfach vertreten ist.

Nationale Ansprechpartner

Internationale Ansprechpartner

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