Hintergründe

Die Vorarbeit der Managementplanung wird von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geleistet. Dies beinhaltet die Fortschreibung der Risikokulisse sowie die Fortschreibung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Bei der darauffolgenden Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne sind verschiedene Akteure auf unterschiedlichen Ebenen beteiligt. Dabei schätzen Betroffene ihr Hochwasserrisiko selbst ein und wählen anschließend Maßnahmen aus, mit denen das Risiko verringert werden kann.

Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten bewerten zum einen Städte und Gemeinden (= die Akteure der lokalen Ebene) ihr Risiko und wählen Maßnahmen aus. Dabei werden sie von den Wasserwirtschaftsämtern und Kreisverwaltungsbehörden unterstützt. Zum anderen bewerten zum Beispiel Träger überörtlicher Infrastruktur, Verbände, Fachbehörden und Regierungen auf regionaler Ebene das Risiko und wählen regional wirksame Maßnahmen zu dessen Reduzierung aus. Darüber hinaus gibt es noch landesweite Maßnahmen, die für ganz Bayern vorgesehen sind.

Die Ergebnisse der Risikobewertung und Maßnahmenauswahl werden im Entwurf des Plans zusammengefasst. Zusätzlich wird im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) untersucht, welche Auswirkungen durch die Umsetzung der Maßnahmen auf die Umwelt entstehen können. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dokumentiert.

Zuletzt hat die Öffentlichkeit und somit jeder einzelne Bürger die Möglichkeit, sich sowohl zum Planentwurf als auch zum Umweltbericht zu äußern. Beide Dokumente werden abschließend unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise überarbeitet und endgültig veröffentlicht.

Betrachtung der Fortschritte

Das übergeordnete Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist die Verringerung des Hochwasserrisikos. Daher muss geprüft werden, ob und in welchem Maße die ausgewählten Maßnahmen tatsächlich zur Verringerung des Risikos beigetragen haben. Erstmalig fand 2020 eine erneute Risikobewertung im Rahmen des 2. Bearbeitungszyklus auf regionaler und lokaler Ebene statt. Durch einen Vergleich der Risikobewertung aus dem 1. Bearbeitungszyklus mit der neuen Risikobewertung kann aufgezeigt werden, ob die ausgewählten Maßnahmen zu einer Verringerung des Risikos geführt haben.

Je nachdem, wie sich das Risiko entwickelt hat, war der Hochwasserrisikomanagement-Plan mit seinen Zielen und Maßnahmen effektiv. Dies muss bei der Fortschreibung der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Es ist denkbar, dass Maßnahmen nicht (vollständig) umgesetzt werden konnten und daher im darauffolgenden Bearbeitungszyklus weiterverfolgt werden oder dass das Risiko trotz der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen gleichgeblieben ist. In dem Fall wäre zu überlegen, ob zusätzlich weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

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