Beteiligungsprozess

Anhörung zu den Entwürfen der Umweltberichte und HWRM-Pläne im 2.Zyklus

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Umweltberichte (gemäß §35 UVPG) und der HWRM-Pläne für Donau, Elbe und Rhein (gemäß §75 WHG) hat von 22.03.2021 bis 22.06.2021 (Elbe: 22.12.2020 bis 22.05.2021) stattgefunden. Die interessierte Öffentlichkeit konnte bis einschließlich 22.07.2021 (Elbe: 22.06.2021) Stellungnahmen zu den Dokumenten abgeben.

Die finalen HWRM-Pläne, Umweltberichte und zusammenfassenden Umwelterklärungen stehen seit dem 22.12.2021 auf den folgenden Seiten zur Verfügung:

Elbe

Donau

Rhein

Weser

Hochwasserrisikomanagement (HWRM) betrifft viele verschiedene Fachbereiche und Akteure. Daher sollen alle Institutionen, die zur Reduzierung des Hochwasserrisikos beitragen können, die Möglichkeit haben, an der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne mitzuwirken.

  • Staatsministerien und kommunale Spitzenverbände wirken bei der Strukturierung des Beteiligungsprozesses und bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs mit. Zusätzlich können Fachbehörden direkt Risiken bewerten und weitere Maßnahmen vorschlagen.
  • Von Hochwasser betroffene Städte und Gemeinden werden auf lokaler Ebene in die Risikobewertung und Maßnahmenauswahl eingebunden (Beratungsgespräche mit den Wasserwirtschaftsämtern).
  • Träger überörtlicher Infrastruktur haben im Hochwasserfall ein enormes Schadenpotenzial. Sie können auf regionaler Ebene Maßnahmen auswählen.
  • Im Zuge der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagement-Plans haben Verbände und die Allgemeine Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich einzubringen.

Die Beteiligung der verschiedenen Akteure findet grundsätzlich in zwei Phasen statt: eine frühzeitige Beteiligung, deren Ergebnisse direkt in die Entwurfserstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne einfließen und eine formelle Beteiligung, bei der sich Behörden, Verbände und die allgemeine Öffentlichkeit zu den Planentwürfen äußern können.

Phase 1 – frühzeitige Beteiligung

In der ersten Phase der Beteiligung können sich Städte und Gemeinden, Träger überörtlicher Infrastruktur und Fachbehörden bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne einbringen. Auch die Regierungen, Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden leisten einen Beitrag.

Risikobewertung

Für jede Stadt oder Gemeinde an einem Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko wird eine Risikobewertung für das Gemeindegebiet erstellt. Diese lokale Risikobewertung erfolgt durch die Städte und Gemeinden selbst. Die zuständigen Wasserwirtschaftsämter (WWA) und die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) beraten die Gemeinden dabei. Die Risikobewertung erfolgt mithilfe eines Fragebogens und bezieht sich auf die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit/erhebliche Sachwerte.

Maßnahmenauswahl

Der Kern eines Hochwasserrisikomanagement-Plans ist die Auswahl geeigneter Maßnahmen, mit denen das Hochwasserrisiko reduziert werden soll. Auf Grundlage der Risikobewertung wird bei der Maßnahmenauswahl festgelegt, was in den nächsten Jahren getan werden soll, damit es zu einer (weiteren) Verbesserung der Risikosituation kommt und Hochwasserschäden verringert werden können.

Die Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat dafür einen für Deutschland gültigen Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe an die bayerischen Verhältnisse angepasst und weiter differenziert. Der bayerische Maßnahmenkatalog ist in der "Handlungsanleitung zur Hochwasserrisikomanagement-Planung in Bayern" veröffentlicht. Die Maßnahmenauswahl in Bayern erfolgt anhand dieses bayerischen Maßnahmenkatalogs. Für die Auswertung im gesamten Einzugsgebiet sowie für die Berichterstattung an die Europäische Kommission werden die bayerischen Maßnahmen wieder auf Ebene der LAWA-Maßnahmen aggregiert.

Jeder Akteur (Städte und Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämter, Regierungen, Träger überörtlicher Infrastruktur) kann je nach Bedarf und eigener Leistungsfähigkeit Maßnahmen auswählen. Einige Maßnahmen sind jedoch durch Gesetze verbindlich festgelegt. Diese stehen nicht zur Wahl, sondern sind vorausgewählt und müssen umgesetzt werden.

Ergänzt wird die Maßnahmenauswahl auf lokaler und regionaler Ebene durch landesweite Maßnahmen der verschiedenen Staatsministerien.

Phase 2 – formelle Beteiligung

Für die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagement-Pläne wird jeweils eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Kernelement ist der Umweltbericht, in dem die möglichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, die bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne entstehen können.

Den Umfang der Umweltprüfung gibt das Scoping vor, an dem sich Behörden und Verbände beteiligen können. Die Ergebnisse fließen in die Umweltberichte ein.

Anschließend findet die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörung) statt. Die Öffentlichkeit hat dabei die Möglichkeit, zu den Entwürfen der Hochwasserrisikomanagement-Pläne und zu den dazugehörigen Umweltberichten Stellung zu nehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden bearbeitet und, falls nötig, die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagement-Pläne angepasst.

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