FAQ: Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Zentraler Bestandteil der HWRM-Planung ist die systematische Beschäftigung mit den vom Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellten Karten. Mit Hilfe der Hochwassergefahren- und -risikokarten kann jeder am Prozess beteiligte Akteur seine eigene Betroffenheit abschätzen und im Anschluss, wenn nötig, Maßnahmen zur Risikoreduktion auswählen. Durch den Austausch mit anderen Beteiligten (z. B. im Zuge der Beratungsgespräche für Kommunen) können fachübergreifende Lösungsansätze diskutiert werden.

Zur Dokumentation all dieser Überlegungen werden vom Landesamt für Umwelt zentral "HWRM-Sammelmappen" für alle Akteure zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch Informationen der vorherigen Bearbeitungszyklen und können so als Planungsinstrumente oder Erinnerungsstützen genutzt werden. Die systematische Auseinandersetzung mit den Risiken vor Ort sowie die transparent dokumentierte Maßnahmenplanung in den sogenannten "HWRM-Sammelmappen" sind die zentralen Aspekte der HWRM-Planung. Sie erhalten dadurch auch die Möglichkeit, die Bevölkerung über ihre Aktivitäten zu informieren und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel für potentiell künftige Gewerbesteuerzahler oder Touristen) zu betreiben. Insgesamt können die Akteure somit ihr Risiko besser einschätzen und sind vor, während und nach einem Hochwasserereignis besser aufgestellt.

Eine Haftung wegen Fehlern in den HWRM-Plänen ist nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung nicht gegeben, da es sich um eine Fachplanung ohne Außen- und Drittwirkung handelt, die zudem keine für den Einzelnen ableitbaren Rechte beinhaltet.

Damit können von Dritten weder gegen Städte, Gemeinden, KVB noch Regierungen und WWA sowie deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Haftungsansprüche wegen Fehlern in der Fachplanung geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Kommunen sich an dem freiwilligen Prozess der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne beteiligen oder nicht.

Die erarbeiteten Daten sind für den internen Gebrauch gedacht und werden nicht einzeln veröffentlicht. Die kleinste Ebene, auf der Daten veröffentlicht werden, sind die Planungseinheiten.

Bei der Fortschreibung der HWRM-Pläne wird erneut eine Risikobewertung durchgeführt. Veränderungen im Risikobewusstsein lassen sich hier ableiten. Gleichzeitig erfolgt eine Evaluation der ausgewählten Maßnahmen des vorangegangenen Zyklus. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat zur Bewertung dieser Ergebnisse eine Systematik entwickelt. Anhand festgelegter Ziele und dem Fortschritt der zugeordneten Maßnahmen wird der Grad der Zielerreichung ermittelt.

Im Vorfeld des Beratungsgesprächs erhält die Stadt oder Gemeinde:

  • Arbeitshilfe für Städte und Gemeinden
  • digitale HWRM-Sammelmappe (Kommune)
  • Hochwassergefahrenkarten (Eintrittswahrscheinlichkeit und Wassertiefen für die Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem)
  • Informationsblatt "Hochwasserrisikomanagement"
  • Informationsbroschüre des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zum Umgang mit Kulturgütern in der Risikobewertung

Weiterhin sollten von Vertretern der Städte und Gemeinden ggf. individuelle Unterlagen wie Leitungspläne oder Alarm- und Einsatzpläne vorbereitet und mitgebracht werden.

Die Unterlagen für das Beratungsgespräch sowie zur Einschätzung der weiteren Wassergefahren werden durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung gestellt. Sofern diese nicht vollständig sind, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner am Wasserwirtschaftsamt.

Zur Vorbereitung auf beziehungsweise zur Durchführung des Beratungsgesprächs ist es wahrscheinlich, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Das können z. B. Leitungspläne sein, ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser (sofern vorhanden), der gemeindlicher Meldeplan (bei Städten und Gemeinden, die Teil des Hochwassernachrichtendienstes sind) oder auch Konzepte für die Hochwasserschutzplanungen. Diese Unterlagen können dabei helfen, die vorhandenen Risiken besser abzuschätzen und die Maßnahmenauswahl gezielter durchzuführen.

Im Zuge der Überprüfung der Risikokulisse (Risikogewässer) sind einige Städte und Gemeinden aus der Risikokulisse entfallen. Das bedeutet nicht, dass kein Hochwasserrisiko mehr besteht, sondern lediglich, dass diese Städte oder Gemeinden nicht mehr am systematischen, bayernweiten Prozess der HWRM-Planung teilnehmen. Mit der Beratung der Städte und Gemeinden wird neben der Fortschreibung der HWRM-Planung für den neuen 6-Jahres Abschnitt auch der vergangene HWRM-Plan evaluiert. Zum Zweck der Überprüfung, ob der HWRM-Plan effizient war und das Hochwasserrisiko verringert hat, erhalten auch Städte und Gemeinden, die nicht mehr Teil der Risikokulisse sind die "HWRM-Sammelmappe (Kommune)". Sie werden darin aufgefordert, Ihre Fortschritte bei der Maßnahmenumsetzung zu dokumentieren. Sie müssen keine neue Maßnahmenplanung durchführen, können aber dennoch das Beratungsangebot Ihres Wasserwirtschaftsamtes in Anspruch nehmen. Die Sammelmappe enthält dennoch die Registerkarten für die Risikobewertung und Maßnahmenauswahl. Die Sammelmappe kann weiterhin verwendet werden, um die eigene HWRM-Planung darin zu dokumentieren. Die jeweils zuletzt erstellten Karten oder die Darstellungen im Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern können als Grundlage für die Planungen verwendet werden.

Kreisfreie Städte sind sowohl kreisangehörige Gemeinde als auch Kreisverwaltungsbehörde. Daher nehmen sie in der HWRM-Planung mehrere Rollen gleichzeitig ein. Um den Prozess zu erleichtern, erhalten sie nur eine HWRM-Sammelmappe. Hierin soll die Risikobewertung für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen, unabhängig von der Anzahl betroffener Planungseinheiten. Die zur Auswahl gestellten Maßnahmen beinhalten alle Maßnahmen für die Städte und Gemeinden, aber auch für die Kreisverwaltungsbehörden.

In solchen Fällen ist die Risikokategorie "Karte nicht verfügbar" ("Karte n. v.") auszuwählen. Zu finden ist diese durch Klick auf das Drop-Down-Menü im Fragenkatalog. Wird das Feld leer gelassen, bleibt es weiterhin gelb hinterlegt und das gesamte Tabellenblatt kann damit nicht abgeschlossen werden.

Das HWRM beschäftigt sich ausschließlich mit Flusshochwasser und das auch nur an Gewässern, die im Rahmen der Überprüfung der Risikokulisse als Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko eingestuft wurden. Hochwasserrisiken können auch durch andere Gegebenheiten entstehen, z. B. infolge von Starkregen. Auch hoch anstehendes Grundwasser kann Schäden verursachen. Diese Gefahren werden bei den Beratungsgesprächen nicht im Detail berücksichtigt. Stattdessen verfügt das Wasserwirtschaftsamt über individuell für Ihr Gemeindegebiet aufbereitetes Kartenmaterial, auf dem alle (bekannten) Daten zu Wassergefahren dargestellt werden. Die Durchsicht dieser Daten soll Städte und Gemeinden eine Einschätzung ermöglichen, ob eine Gefährdung hieraus besteht. Für eine weitere Beratung kann da zuständige Wasserwirtschaftsamt kontaktiert werden.

Hintergrund: Neben den Gewässern mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogewässer) gibt es im Flussgebiet Donau einige zusätzliche Gewässer beziehungsweise Gewässerabschnitte, für die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt werden, obwohl dort kein besonderes Hochwasserrisiko im Sinne des § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ermittelt wurde. Dies betrifft vor allem Gewässerabschnitte, die zusammen mit anderen Gewässerabschnitten eine Einheit bilden und daher aus modelltechnischen Gründen mitbearbeitet wurden.

Um den Aufwand in Grenzen zu halten, werden die Gemeinden an den betroffenen Gewässern ohne besonderes Hochwasserrisiko nicht an der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen beteiligt.

Die zuständigen Wasserwirtschaftsämter informieren die Gemeinden über die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, sobald dort Endergebnisse vorliegen.

Die Risikobewertung erfolgt durch die Städte und Gemeinden anhand von Auswertungen der Hochwassergefahren- und -risikokarten, Gesprächen mit den relevanten Beteiligten im Stadt- oder Gemeindegebiet, in der Diskussion mit dem Wasserwirtschaftsamt und anhand der persönlichen Einschätzung der Bearbeiter. Die Einteilung erfolgt nach bestem Wissen aller Beteiligten und kann nicht als falsch eingestuft werden. Das Wasserwirtschaftsamt unterstützt bei einer schlüssigen Bewertung der Risiken und bringt hierbei die Erfahrung der Bewertung anderer Kommunen mit ein. Primäres Anliegen der Risikobewertung ist die intensive Auseinandersetzung mit den spezifischen Gegebenheiten und Risiken vor Ort. Die Einteilung erfolgt in eine Skala mit vier Werten. Orientieren Sie sich bei Ihren Einschätzungen an den in der HWRM-Sammelmappe hinterlegten Beispielen zur Klassifizierung.

Die Städte und Gemeinden sind im Hochwasserfall für die Bürger und Bürgerinnen die ersten Ansprechpartner und vielfach auch selbst Betroffene. Sie nehmen daher eine entscheidende Rolle bei der Hochwasserrisikomanagement-Planung ein. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden dabei eigenverantwortlich (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen) im Umgang mit Hochwasser und beteiligen sich auf freiwilliger Basis. Das Beteiligungsverfahren richtet sich nach den einzelnen Maßnahmen und ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen. Zu zahlreichen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden erscheint die Einbeziehung der Verbände etc. wenig sinnvoll. Wohingegen deren Einbeziehung auf landesweiter Ebene ermöglicht, dass Risiken großflächiger bewertet werden können. Träger lokaler Infrastruktur (zum Beispiel Wasserversorgungsunternehmen) können bei Bedarf durch die Städte und Gemeinden oder auch durch die WWA in den lokalen Beteiligungsprozess eingebunden werden.

Gemeindefreie Gebiete werden in der Regel von den WWA als "gering betroffen" eingestuft, d. h. sie werden auf der lokalen Ebene nicht weiter zur Risikobewertung und Maßnahmenauswahl berücksichtigt. Spezifische Risiken für das Schutzgut Umwelt sowie land- und forstwirtschaftliche Gesichtspunkte werden auf regionaler Ebene berücksichtigt. Dennoch müssen das Risiko sowie die zur Verminderung des Risikos notwendigen Maßnahmen auf regionaler Ebene bedacht werden.

Die Teilnahme an der Aufstellung der HWRM-Pläne ist für die Kommunen und nichtstaatlichen Akteure freiwillig (Art. 45 des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG). Ihre Vorschläge binden sie bei künftigen Maßnahmen nicht. Allerdings sollten Änderungen bei den Maßnahmen von sachlichen Erwägungen getragen sein, um sich nicht dem Vorwurf einer unzureichenden Auseinandersetzung mit der Fachplanung oder eines willkürlichen Verhaltens auszusetzen.

Ihr Wasserwirtschaftsamt prüft vor der Verteilung der HWRM-Sammelmappe ob ggf. eine geringfügige Betroffenheit vorliegt. Dabei werden berücksichtigt: Größe und Art der Fläche die von einem Hochwasserereignis betroffen ist, Anzahl betroffener Einwohner etc. Es handelt sich dabei nicht um einen abschließenden Katalog und es ist auch nicht definiert, ob nur eine oder mehrere Kriterien für die "geringfügige Betroffenheit" erfüllt sein müssen. Die Kriterien sind lediglich Anhaltspunkte. Das WWA stimmt sich bei der Entscheidung mit den betroffenen Gemeinden ab. Sofern die Gemeinde dennoch am Risikodialog teilnehmen möchte, kann sie das Beratungsangebot der WWA und KVB weiterhin annehmen und wird nicht als "geringfügig betroffen" eingestuft. Die WWA dokumentieren die Entscheidung in der HWRM-Sammelmappe.

Die HWRM-Sammelmappe wird vom Landesamt für Umwelt zentral für alle Beteiligten erstellt. Wenden Sie sich in erster Linie an die Stelle, die Ihnen die Sammelmappe übermittelt hat. Alternativ können Sie sich direkt an das Landesamt für Umwelt, Referat 69 wenden.

In der Sammelmappe werden verschiedene Antwortoptionen angeboten. Die anlassbezogenen Maßnahmen (z. B. Nachsorgemaßnahmen nach einem Hochwasserereignis) oder solche, die regelmäßig durchgeführt werden (z. B. Unterhaltung von vorhanden stationären oder mobilen Schutzbauwerken) können unter verschiedene Kategorien gefasst werden. Bei der Abschlussevaluation soll angegeben werden, ob die Maßnahme derzeit umgesetzt wird oder bereits abgeschlossen wurde. Eine Daueraufgabe ist dabei in die Kategorie "in Umsetzung" aufzunehmen. Eine anlassbezogene Maßnahme soll in die Kategorie "abgeschlossen" aufgenommen werden.

Es ist Ihnen freigestellt, welche Personen am Beratungsgespräch teilnehmen. Dies richtet sich nach Betroffenheit, Größe und Organisationsstruktur innerhalb Ihrer Kommune. Hauptsächlich sind Personen angesprochen, die vor, während oder nach einem Hochwasserereignis eine koordinierende oder operative Rolle innehaben, oder innerhalb der Kommune im Bereich der Siedlungsentwicklung tätig sind. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Beteiligung folgender Stellen sinnvoll sein kann:

  • Bürgermeister/Verwaltungsleitung
  • Leitung des Bauamtes
  • Leitung des Bauhofs
  • Leitung des Bereichs Sicherheit und Ordnung
  • Leitung der Feuerwehr, auch Ortsteilfeuerwehren
  • Betriebsleitung der Wasserversorgung
  • Betriebsleitung der Abwasserentsorgung
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