Natürlicher Rückhalt

Hochwasser entsteht in den Einzugsgebieten von Bächen, Flüssen und Seen, indem Wasser, das bei starken Regenfällen nicht verdunstet oder in Boden oder Geländemulden gespeichert werden kann, ober- und unterirdisch ins nächste Gewässer abfließt. Ein integraler Hochwasserschutz setzt daher bereits im Einzugsgebiet an. Als Maßnahmen des natürlichen Rückhalts, die sich positiv auf die Hochwasserentstehung und -entwicklung auswirken, unterscheidet man:

  • Maßnahmen in der Fläche (Siedlungsbereich, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen), die das Retentionsvermögen zum Beispiel durch Förderung der Versickerungsfähigkeit von Böden oder durch Erhöhung der Oberflächenrauheit verbessern und damit auf die Abflussbildung und -konzentration wirken.
  • Maßnahmen an Gewässern und deren Auen (Renaturierung auf der Grundlage von Gewässerentwicklungskonzepten, Reaktivierung natürlicher Rückhalteräume), die zum Beispiel durch eine stärkere Vernetzung von Fluss und Aue durch Laufverlängerung oder Anhebung der Gewässersohle zu einer verstärkten Retention führen und damit Einfluss auf den Wellenablauf haben.

Für fast alle größeren Gewässer 1. und 2. Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Freistaates Bayern stehen, liegen Gewässerentwicklungskonzepte vor. Ziel ist, durch Lenkung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit ihren Auen zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern. Auf Grundlage dieser Konzepte werden ehemals begradigte Gewässer wieder renaturiert.

Die Wirkung einer solchen Renaturierung auf das Hochwasser ist dabei vielfältig: In den Auen wird der Abfluss gebremst, längere Fließwege verzögern die Hochwasserwelle und flachere Bäche erlauben früheres Ausufern, was ebenfalls den natürlichen Rückhalt stärkt. Die Sicherung und Reaktivierung natürlicher Überschwemmungsgebiete dienen dem Erhalt und der Förderung des natürlichen Rückhalts in der Aue. Dazu werden unter anderem Deiche zurückverlegt und, wo es möglich ist, wieder eine Auwaldentwicklung zugelassen.

Luftbild von Unterbrunn nach der Renaturierung. Der Main durchfließt eine lange Schleife. Die Landschaft ist vielgestaltiger und dichter bewachsen. Main nach der Umgestaltung.
Foto: Wasserwirtschaftsamt Kronach

Für Maßnahmen in der Fläche und an Gewässern 3. Ordnung sind in der Regel die Kommunen sowie Land- oder Forstwirtschaft verantwortlich. Hierzu kann die Wasserwirtschaftsverwaltung informieren und beraten und durch finanzielle Förderung bei der Erarbeitung von integralen Rückhaltekonzepten und der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen helfen.

Synergien mit dem Naturschutz

Maßnahmen des natürlichen Rückhaltes zeichnen sich besonders durch ihren Mehrfachnutzen aus. Maßnahmen in der Fläche können die Grundwasserneubildung steigern und oft auch den Erosionsschutz verbessern. Dadurch werden Stoffausträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen verringert. Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern verbessern vor allem die Gewässerstruktur und den ökologischen Zustand und tragen zur Erhöhung der Biodiversität bei. Darüber hinaus wird das Landschaftsbild verbessert und der Naherholungswert erhöht.

Bei der Umsetzung des "Natürlichen Rückhalts" im Rahmen des Aktionsprogramms 2020plus sollen die Synergien zwischen Naturschutz und der Wasserwirtschaft genutzt werden: Da die meisten Auwälder Bestandteile des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sind, lässt sich der dafür geforderte "günstige Erhaltungszustand" für diesen Lebensraumtyp sehr gut mit der Funktion des natürlichen Rückhalts kombinieren. Zur Erreichung des "guten ökologischen Zustands" beziehungsweise "guten ökologischen Potenzials" gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind regelmäßig Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts und zur Auenentwicklung vorgesehen. Das Auenprogramm ist am Landesamt für Umwelt angesiedelt. Es wurde bereits 2002 vom Umweltministerium im Auftrag des Bayerischen Landtags ins Leben gerufen und wird ressortübergreifend in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft und der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege umgesetzt. Es verknüpft die Aktivitäten des Hochwasserschutzes und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit den Naturschutzaktivitäten im BayernNetzNatur und dem europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000.

Grenzen von Maßnahmen des natürlichen Rückhalts

Maßnahmen des natürlichen Rückhalts können vor allem in kleineren Einzugsgebieten und vorwiegend bei den häufigeren und entsprechend kleineren Hochwasserereignissen wirken. In größeren Einzugsgebieten führen vor allem langanhaltende großräumige Regenereignisse, bei denen die Bodenspeicher dann kaum mehr zu einem Rückhalt beitragen können, zu Hochwasserereignissen. Bei größeren Hochwasserereignissen werden die begleitenden Auen bereits mit der anlaufenden Hochwasserwelle gefüllt und können somit den Hochwasserscheitel nicht maßgeblich beeinflussen. Für einen ganzheitlichen Schutz müssen Maßnahmen des natürlichen Rückhalts deshalb durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt werden.

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