Ausweisungsmessnetz nach AVV Gebietsausweisung

Entsprechend § 13a Düngeverordnung (DüV) sind mit Nitrat belastete Gebiete besonders auszuweisen. Hierfür ist nach § 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) ein Ausweisungsmessnetz festzulegen. Das Ausweisungsmessnetz dient im Wesentlichen der Erfassung der Nitratimmissionen im Grundwasserkörper. Es umfasst vorrangig die behördlich überwachten Messstellen des WRRL-Messnetzes (Überblicksmessstellen und operative Messstellen) sowie weitere oberflächennahe Messstellen des EUA- und EU-Nitratmessnetzes. Hinzu kommen gemäß AVV noch weitere Objekte der Wasserversorgung, die jedoch nicht Teil der behördlichen Überwachung sind.

Im aktuellen Messnetz werden derzeit 651 behördlich überwachte Messstellen sowie 34 Objekte der Wasserversorgung geführt. Durch die kontinuierliche Verdichtung des WRRL-Messnetzes in den nächsten Jahren wird auch das Ausweisungsmessnetz nach § 4 Abs. 2 AVV GeA mit einer Zielvorgabe von mindestens einer Messstelle je 50km2 erweitert.

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