Sine aqua non est vita – Ohne Wasser kein Leben. Der Zugang zu diesem einzigartigen Naturelement ist die Grundlage allen Lebens.

Besonders Fließgewässer und ihre Auen üben seit jeher eine große Anziehungskraft auf uns aus, denn es sind wichtige Siedlungs- und Rückzugsräume des Menschen. Als Orte der Erholung und Begegnung tragen Bäche und Flüsse zu gesunden und attraktiven Lebensverhältnissen bei. Sie prägen das Ortsbild vieler Städte und Gemeinden und sind identitätsstiftend. Natürliche oder naturnah entwickelte Gewässer mit einer Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten haben einen eigenen Wert. Zugleich erhöhen Grünräume mit lebendigen Gewässern die Attraktivität ganzer Regionen und fördern die Wertschätzung von Natur und Heimat.

Auf einer Kiesbank im Fluss hocken Kinder und spielen mit Steinen. Unsere Gewässer laden zur Erholung ein, zum Beispiel die Wertach mit Kiesbank in Augsburg

Freizeit, Erholung und Wohlbefinden

Ob Baden, Spazierengehen, Kanufahren oder einfach die Natur genießen – Fließgewässer und ihre Auen bieten zahlreiche Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung. Unser Bedürfnis danach wächst stetig.

Der Aufenthalt in der Natur fördert die Gesundheit und steigert unser Wohlbefinden, denn er regt zu Bewegung an und hilft beim Stressabbau. Natur wird in erster Linie mit positiven Gefühlen verbunden und hat in weiten Teilen der Bevölkerung eine große persönliche Bedeutung, denn es macht glücklich in der Natur zu sein.

Dennoch kann Wasser in der heutigen Zeit auch Unbehagen auslösen. Angesichts der klimatischen Veränderungen stehen die Gewässer wie selten zuvor im Fokus der Öffentlichkeit. Auch in Bayern sind die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bereits deutlich spürbar. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und der zunehmenden Verstädterung wird auch die Bedeutung von Bächen und Flüssen als Orte der Erholung zunehmen.

Die erholsame Wirkung von Gewässerlandschaften können alle Menschen genießen. Gemäß Artikel 141 der Bayerischen Verfassung und Artikel 26f des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat jede Person das Recht auf freien Zugang zu Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur. Das unentgeltliche Betretungsrecht gilt insbesondere für Gewässer und schließt auch ihre Auen und Uferstreifen ein. Darüber hinaus wird im Rahmen des Gemeingebrauchs jeder Person die Nutzung oberirdischer Gewässer zum Baden, Eissport und Befahren grundsätzlich erlaubt.

Neben ihrer Nutzung für Freizeitaktivitäten und ihrer Ästhetik, die wir genießen können, erfüllen Gewässer weitere kulturelle Funktionen für den Menschen. Dazu zählen ihr Beitrag zur intellektuellen Entwicklung, z. B. als Inspiration für Kunst und Kultur, die Möglichkeit zur spirituellen Erfahrung, z. B. von Heilquellen, ihre symbolische Bedeutung für Freiheit oder Ursprünglichkeit, sowie kultur- und siedlungshistorische Aspekte, z. B. die Flößerei oder alte Bauwerke, wie Mühlen und Brücken.

Schrägluftbild eines Flusses mit einer Wehranlage in der Bildmitte und angrenzenden Waldgebieten. Über das Stauwehr verläuft ein Fußgängersteg mit Getriebehäuschen und historischem Glockenturm, der die beiden Flussufer miteinander verbindet. UNESCO Weltkulturerbe: Lech mit Hochablass in Augsburg; Foto: Adam Wesolowski - www.Online-Pixel.com

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