Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf" (FöRIHW)

Die "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf" (FöRIHW) beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms für Anschaffungen zum Schutz von Nutztieren. Das "Merkblatt zur Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf" enthält nähere Erläuterungen für die Nutztierhalter. Unter anderem wird dort spezifiziert, welche Anforderungen an Herdenschutzzäune und Herdenschutzhunde aktuell bestehen.

Beratungen zum technischen Herdenschutz und zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bieten die zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF). Für Beratungen speziell zu Herdenschutzhunden ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig (E-Mail: Fachstelle-GB, 09281/1800-4648 Montag bis Donnerstag).

Einen Förderwegweiser und alle Antragsformulare gibt es auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Förderkulissen

Die Zuwendungen im Rahmen der FöRIHW gelten ausschließlich in den hier veröffentlichten Förderkulissen. Es gibt eine Förderkulisse für Herdenschutzzäune (Übersichtskarte: "Förderkulisse Zäune" - violette Schraffur) sowie eine für Herdenschutzhunde (Übersichtskarte: "Förderkulisse Herdenschutzhunde" - schwarze Schraffur).

Die Förderkulisse für Herdenschutzzäune wird in Gebieten mit standortreuen Wölfen in Bayern mit einem Radius von 30 km ausgewiesen. Die Förderkulisse für Herdenschutzhunde gilt aufgrund der längeren Anlaufzeit zur Integration der Hunde in die Betriebe und die Nutztierherden in einem größeren Gebiet mit einem Radius von 60 km.

Bei aktuellen Wolfsereignissen (z. B. Nutztierriss oder mehrere Nachweise über einen Zeitraum von drei Monaten) außerhalb der bekannten Gebiete mit standorttreuen Wölfen werden sog. "Ereignisgebiete" mit einem Radius von 10 km ausgewiesen. Diese sind sowohl in die Förderkulisse für Herdenschutzzäune als auch in die Förderkulisse für Herdenschutzhunde integriert.

Schadensausgleich

Gebiete mit standorttreuen Wölfen werden als "Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs" (Übersichtskarte: blaue Flächen) definiert und ausgewiesen.

Mit Inkrafttreten der FöRIHW sind Nutztierhalter in den "Wolfsgebieten im Sinne des Schadensausgleichs" dazu aufgefordert, ihre Weidetiere entsprechend zu schützen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen im Sinne eines Grundschutzes (siehe Merkblatt zur FöRIHW) ergriffen worden sein, um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können. In Gemeinden außerhalb dieser Gebiete sind die Ausgleichszahlungen nicht an eine vorherige Prävention gebunden.

Übersichtskarte

Durch einen Klick in die Karte können zusätzliche Informationen zu den einzelnen Gebieten abgerufen werden. Das jeweils ausgewählte Gebiet wird rot dargestellt. Im Feld "Ebene" können Sie zwischen der "Förderkulisse Herdenschutzhunde", der "Förderkulisse Zäune" und den "Wolfsgebieten i. S. d. Schadensausgleichs" wechseln. Wenn Sie die Ebene "Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleich" auswählen, wird das Datum, an dem die o. g. Jahresfrist zur Einrichtung des Grundschutzes im ausgewählten Gebiet ausläuft, angezeigt.

Förderkulissen jetzt auch digital im "BayernAtlas" verfügbar

Die Förderkulissen und die Wolfsgebiete i.S.d. Schadensausgleichs können über den Web Map Service (WMS) – einem standardisierten Geodatendienst – aufgerufen werden:

Und so funktioniert es

Über die Registerkarte "Bezug" und einen Klick auf den Schriftzug "In Bayernatlas" können Sie die Förderkulissen und die Wolfsgebiete in den "BayernAtlas" einbinden (jeweils "Layer hinzufügen" anklicken). Wenn Sie nun auf ein Gebiet klicken, wird der Name und in den Wolfsgebieten zusätzlich die geltende Jahresfrist zur Einrichtung des Grundschutzes angezeigt. Unter "Dargestellte Karten" können Sie je Layer eine Infobox öffnen, die eine Kurzbeschreibung enthält. Hier lässt sich auch eine Transparenz einstellen.

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