Ausgleichsregelung Große Beutegreifer

Die Ausgleichsregelung Große Beutegreifer ist ein wichtiger Bestandteil des Wildtiermanagements in Bayern und gleicht auf freiwilliger Basis Schäden aus, die durch Wolf, Bär oder Luchs in der Nutztierhaltung entstehen. Die Schäden der betroffenen Nutztierhalter werden hierbei zu 100% durch den Freistaat Bayern ausgeglichen.

Die Bestimmungen hierzu sind in der "Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden" ("Ausgleichsregelung Große Beutegreifer") enthalten. Die "Sätze zur Ausgleichsregelung Große Beutegreifer für Nutztiere und Gebrauchshunde" ("Ausgleichssätze Große Beutegreifer") geben Information zu den Ausgleichsbeträgen. Sie werden bei Bedarf durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Abstimmung mit der Landesanstalt für Landwirtschaft der Marktentwicklung angepasst. Ansprechpartner für Fragen rund um die Ausgleichsregelung ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.

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