Meldung bei Sichtbeobachtungen, Spuren, möglichen Wildtierrissen

Füllen Sie bitte zur Meldung von Hinweisen auf Wolf, Luchs oder Bär das PDF-Formular aus.

Meldung eines möglichen Nutztierrisses

Im Schadensfall bei toten und verletzten Nutztieren, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sichern Sie die übrigen Weidetiere und versorgen verletzte Tiere.
  • Belassen Sie den Kadaver am Fundort und dokumentieren Sie mit Fotos. Schützen Sie den Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung (Eimer, Planen) und anderen Tieren (Hund, Fuchs).
  • Melden Sie Schäden an Nutztieren bitte umgehend telefonisch an das LfU, außerhalb der unten angegebenen Zeiten an die örtliche Polizeidienststelle. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache. Bildmaterial senden Sie bitte an:
  • Experten des LfU-Wildtiermanagements sind unter folgender Rufnummer erreichbar:
    Tel.: 09281 / 1800 4640
    täglich (auch am Wochenende) 10:00 bis 16:00 Uhr.
  • Begutachtungen durch andere Personen werden bei der Bewertung des Ereignisses in Hinblick auf mögliche Ausgleichsleistungen, die Erfassung im Monitoring, die Ausweisung von Förderkulissen oder als Grundlage für etwaige Entnahmeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei Feststellung von Veränderung des Fundorts, beispielsweise durch vorangegangene Parallelbeprobung, haben die amtlich bestellten Gutachter das Recht, die weitere Untersuchung abzubrechen. Der Fall gilt dann als nicht bestätigter Hinweis. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um eine einheitliche, fachlich hochwertige und mit anderen Ereignissen vergleichbare Begutachtung zu gewährleisten.