Planungsebenen - Integration der Landschaftsplanung in die Räumliche Gesamtplanung

Die Raumplanung gliedert sich in drei Planungsebenen:

  • Landesebene (Landesplanung),
  • regionale Ebene (Regionalplanung),
  • kommunale Ebene (Bauleitplanung).

Durch die Integration der Landschaftsplanung (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Gründordnungsplan) in die jeweiligen Planungsinstrumente der Raumplanung (Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) erhält sie ihre Verbindlichkeit. Mit dieser sogenannten Primärintegration nimmt die Landschaftsplanung an der Rechtswirkung der Raumplanung teil.

Die Instrumente der Landschaftsplanung nehmen auf den drei Planungsebenen unterschiedliche Ziele und Aufgaben wahr.

Landesebene: Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält das Landschaftsprogramm durch die Integration in das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).

Steckbrief Landschaftsprogramm - PDF

Regionale Ebene: Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten Entwicklung der jeweiligen Planungsregion. Unter Einbeziehung aller Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, historische Kulturlandschaft, Landschaftserleben/Erholung) zeigt der Landschaftsrahmenplan auf, welche Bereiche der Region aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln sind. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält der Landschaftsrahmenplan durch die Integration in den jeweiligen Regionalplan.

Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde ein Landschaftsrahmenplan für die Region Donau-Wald (12) als Modell für die künftige Landschaftsrahmenplanung in Bayern erarbeitet:

Regionale Ebene: Landschaftsentwicklungskonzept

Die regionalen Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK) in Bayern waren ein landesweites Projekt. Ziel war, für alle 18 bayerischen Planungsregionen aktuelle und moderne Landschaftsrahmenplanungen in Form eigenständiger Fachkonzepte zu erstellen. Das LEK hat keine Rechtsverbindlichkeit.

Mit der Bearbeitung des LEK München (Region 14) wurde die Erstellung von Landschaftsentwicklungskonzepten aufgrund der langen Planungszeiträume und hohen Kosten eingestellt. Für sechs Planungsregionen liegt ein LEK vor.

Kommunale Ebene: Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein vorsorgeorientiertes Planungsinstrument auf Gemeindeebene. Er verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und - soweit erforderlich - zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Die Darstellungen des Landschaftsplanes werden durch die Integration (des Landschaftsplanes) in den Flächennutzungsplan für die Gemeinde und Behörden verbindlich.

Steckbrief Landschaftsplan - PDF

Kommunale Ebene: Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan setzt für einen Teil des Gemeindegebietes (Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder Teile eines Bebauungsplanes) die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fest. Seine Festsetzungen sind durch die Integration des Grünordnungsplanes in den Bebauungsplan für jedermann verbindlich.

Steckbrief Grünordnungsplan - PDF

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