Artenhilfsprogramm Steinadler - Freiwillige Vereinbarungen

Drachen- und Gleitschirmflieger

1995 wurde von Mitarbeitern des Nationalparks anlässlich der Deutschen Hängegleiter Meisterschaften in Berchtesgaden die Idee entwickelt, eine naturverträgliche Befliegungsregelungen mit den Veranstaltern des Wettbewerbs zu erarbeiten. Der Steinadler stand als Leitart Pate für die Umsetzung des Konzepts "Thermik nützen - Adler schützen". Bis heute wurde das Konzept auf mehrere Startplätze im bayerischen Alpenraum übertragen und umgesetzt. Hinweise auf naturverträgliche Flugrouten für Hängegleiter und Drachenflieger finden sich mittlerweile an der Jenner-Talstation in Berchtesgaden, am Wallberg in Tegernsee, an der Laberbergbahn in Oberammergau und an der Nebelhornbahn in Oberstdorf.

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Hubschrauberflüge

Seit dem Jahr 2001 besteht mit der Bundeswehr eine freiwillige Vereinbarung über die "Inanspruchnahme des Bayerischen Alpenraumes durch Hubschrauber". Ein Jahr später wurde diese Vereinbarung auch mit weiteren fliegenden Verbänden der Bundespolizei, der Polizei, der Bergwacht, des ADAC und privater Unternehmen abgeschlossen. Die Regelung legt fest, dass Hubschrauberpiloten den Umkreis von einem Kilometer um besetzte Steinadlerhorste meiden müssen und dass Tiefflüge unter 150 m Höhe im Alpenraum nicht statt finden dürfen.

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ICAO Luftfahrtkarten

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Deutschen Aero Club wurden Gebiete mit luftfahrtrelevante Vogelvorkommen ausgewiesen und in der Luftfahrtkarte der Deutschen Flugsicherung (sog. ICAO-Karte) als Aircraft-relevant Bird Area (ABA) aufgenommen. ICAO-Karten sind das Standardwerk der Navigation für alle Piloten im deutschen Luftraum. Sie weisen für besonders sensible Gebiete wie Rastplätze von Wasservögeln oder Lebensräume von Raufußhühnern und Steinadlern eine Mindestflughöhe von 600 m aus. Damit sollen Überflüge, Ballonfahrten unter 600 m und Außenlandungen von allen Sichtfliegern vermieden werden

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