Anwendungsbereich und Datenkategorien

Das GeolDG ist auf Daten anzuwenden, die durch geologische Untersuchungen gewonnen werden.

Definition geologische Untersuchung

Eine geologische Untersuchung umfasst alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung.

Zu einer geologischen Untersuchung zählt auch die Aufbereitung der Daten in vergleichbare und bewertungsfähige Daten, zum Beispiel in Form von Daten- und Gesteinssammlungen, Schichtenverzeichnissen oder grafischen Darstellungen, Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds einschließlich Vorratsberechnungen.

Geologenhammer und elektronisches Datenerfassungsgerät auf einem Felsen abgelegt Datenerfassung im Gelände

Geologische Daten, im Sinne des Gesetzes, sind in geologischen Untersuchungen gewonnene Nachweisdaten, Fachdaten und Bewertungsdaten, wie sie nachfolgend näher beschrieben werden.

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