Bewertungsdaten

Bewertungsdaten sind die Daten, die Analysen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, insbesondere in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds einschließlich Vorratsberechnungen oder Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebiets beinhalten.

Nach § 10 GeolDG sind folgende Daten unaufgefordert zu übermitteln:

  1. die Ergebnisse von durchgeführten Test- und Laboranalysen der aus der geologischen Untersuchung stammenden Materialien wie Gesteins-, Flüssigkeits- und Gasproben, die über die Menge und Qualität des Bodenschatzes, auf den die Untersuchung gerichtet ist, Aufschluss geben,
    zusätzlich gilt:
  2. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr die nach § 14 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 verpflichteten Personen die folgenden Bewertungsdaten übermitteln, sofern sie bei der geologischen Untersuchung erstellt wurden und soweit sie für die staatliche geologische Landesaufnahme oder für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere zu den in § 1 genannten Zwecken, erforderlich sind:
    • die im Rahmen der geologischen Untersuchung erstellten bewertenden Gutachten, Studien und vergleichbaren Produkte,
    • die im Rahmen der geologischen Untersuchung erstellten räumlichen Modelle einschließlich ihrer Dokumentation,
    • die Daten zu der Art, der Qualität und der Menge von Rohstoffvorkommen (Vorratsberechnung) und die Angaben zu den Verwendungsmöglichkeiten des jeweiligen Rohstoffs sowie
    • die Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebiets.

Nach § 10 GeolDG müssen diese Daten 6 Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchung unaufgefordert an das Bayerischen Landesamt für Umwelt übermitteln werden. Das Vorgehen wird in nachfolgendem Link erklärt.

Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt sind sämtliche Bohr-, Gesteins- und Bodenproben sowie geologische Daten vor der Verbringung/Löschung anzubieten.

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