Das LfU ist seit dem Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes (GeolDG) am 30. Juni 2020 für dessen Vollzug in Bayern zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe sichtet das LfU auch umfangreiche Altdatenbestände aus geologischen Untersuchungen der letzten Jahrhunderte. Dazu gehören unter anderem die Ergebnisse zahlreicher Bohrungen sowie weitere geologische Daten, beispielsweise Gutachten.
Gerade bei älteren Daten lässt sich nicht immer feststellen, von wem die Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. Trotz intensiver Recherchen ist dem LfU für einige Datensätze kein Inhaber bekannt.
Für diese Datensätze leitet das LfU gemäß § 25 GeolDG ein Aufgebotsverfahren ein. Datensätze, deren Inhaber nicht ermittelt werden konnten, sind in der folgenden Tabelle einsehbar:
Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt den folgenden Ausschlussbescheid nach § 25 Absatz 1 Satz 5 Geologiedatengesetz zu inhaberlosen geologischen Daten öffentlich zu:
Die in der Anlage des Ausschlussbescheides aufgeführten geologischen Nachweisdaten mit den maßgeblichen geologischen Fach- und Bewertungsdaten sind inhaberlos.
