Probenahme
Beprobungsstrategien
Bei der Untersuchung und Beurteilung von Altlasten kommt dem Komplex "Probenahme" eine entscheidende Bedeutung zu. Dabei sind insbesondere aus den Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser in geeigneter Weise Proben zu nehmen und diese auf Schadstoffgehalte sowie weitere Aspekte (Stofffreisetzungsverhalten, hydrogeologische Kenngrößen und anderes mehr) hin zu analysieren.
Bei der auf den Einzelfall abzustimmenden Beprobungsstrategie ist vor allem auf die Probenahmetechnik, die Probenpunktabstände (Beprobungsraster) und die Probenahmetiefen zu achten.
Die LfU-Merkblätter 3.8/4 und 3.8/6 sowie das vom Umweltbundesamt im adhoc-Unterausschuss des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitete Teilthema 2.1 "Untersuchungsstrategie" enthalten Hinweise zu geeigneten Strategien.
Bodenproben
Grundsätzlich soll das Probenmaterial bei der Entnahme in seiner chemischen, physikalischen und biologischen Beschaffenheit so wenig wie möglich gestört werden. Für die Beprobung von Böden ist deshalb umfangreiches Fachwissen erforderlich (Technik und Einsatzmöglichkeiten der verschieden Aufschlussverfahren, einschlägige DIN-Vorschriften und Regelwerke, Probenahmestrategien, qualitätssichernde Maßnahmen und vieles mehr). Probenmaterial muss deshalb durch geschultes Fachpersonal gewonnen werden, dass mit den speziellen Fragestellungen des Einzelfalles vertraut ist. Die Probennehmer müssen Sachkunde aus den Bereichen Bodenkunde, Chemie und Geologie vorweisen sowie mit den verschiedenen Verfahren zur Schaffung von Aufschlüssen im Untergrund und den geeigneten Techniken zur Probengewinnung vertraut sein. Vorgaben zur Bodenprobenahme sind im LfU-Merkblatt 3.8/4 enthalten.
Das LfU führt selbst Probennahmen von Oberböden im Rahmen eigener Projekte und in Einzelfällen durch. Des Weiteren beschäftigt sich das LfU mit Fragen zur Beprobung von Haufwerken.
Bodenluftproben
Als Bodenluftproben werden alle gasförmigen Proben bezeichnet, die aus dem Porenvolumen des Untergrundes aus einer Entnahmetiefe von mindestens 1 m unterhalb Geländeoberkante (bei Altablagerungen mindestens 1 m unterhalb der Abdeckung) und oberhalb der Grundwasser-Oberfläche entnommen werden. Dabei wird unterschieden zwischen "Bodenluft" und "Deponiegas". Bodenluftentnahmen werden durchgeführt, um leichtflüchtige Stoffe im Porenraum von Böden zu bestimmen. Häufig werden untersucht:
- Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW)
- BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole und andere einkernige aromatische Kohlenwasserstoffe)
- CO2 und O2.
Bei Altablagerungen werden auch deponiespezifische Parameter (CH4, O2, N2, CO2, H2S, schwefelorganische Verbindungen etc.) in die Untersuchung mit einbezogen.
Praktische Hinweise zur Qualitätssicherung bei der Entnahme von Bodenluftproben finden sich im LfU-Merkblatt 3.8/4 und in der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 1: "Messen organischer Bodenverunreinigungen - Messen leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe - Messplanung für Bodenluftuntersuchungsverfahren" und der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2: "Messen organischer Bodenluftverunreinigungen. Techniken für die aktive Entnahme von Bodenluftproben".
Grundwasserproben
Voraussetzung für die Entnahme von Grundwasserproben sind geeignet ausgebaute und platzierte Grundwassermessstellen, die auf das Ziel der Untersuchung abgestimmt sind. Grundwasserproben sind so zu entnehmen, aufzubewahren und zu transportieren, dass für die nachfolgende chemisch-physikalische Untersuchung eine für die jeweilige Fragestellung entsprechende repräsentative Probe zur Verfügung steht. Die Probenahme ist daher durch einen qualifizierten Probenehmer durchzuführen.
Grundwasserproben werden in der Regel mittels Abpumpen (Tauchmotorpumpen) gewonnen. Vor der Entnahme von Proben aus Grundwassermessstellen ist so lange abzupumpen, bis das geförderte Wasser dem des umgebenden Grundwasserkörpers entspricht und nicht mehr durch die Messstelle beeinflusst ist. Bei jeder Probenahme werden grundsätzlich diejenigen Parameter (zum Beispiel Färbung, Geruch, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, gelöster Sauerstoff) vor Ort bestimmt, die sich während des Transports und der Lagerung der Proben verändern können. Die weiteren relevanten Parameter werden in einem qualifizierten Analytiklabor untersucht. Praktische Hinweise zur Qualitätssicherung bei der Entnahme von Grundwasserproben finden sich im LfU-Merkblatt 3.8/6.
Weiterführende Informationen
Links
- Recherchesystem notifizierte Stellen und Sachverständige
- UmweltWissen: "Labore und Sachverständige im Umweltbereich"
- LfU-Merkblatt 3.8/4 "Probennahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer"
- LfU-Merkblatt 3.8/5 "Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer"
- LfU-Merkblatt 3.8/6 "Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen"
- LAGA: Beprobung von Haufwerken