Untersuchung und Bewertung
Orientierende Untersuchung
Die Orientierende Untersuchung (OU) hat zum Ziel, auf dem Standort zu untersuchen, ob ein hinreichender Altlastenverdacht besteht oder der Verdacht ausgeschlossen werden kann. Wegen der grundsätzlichen Zuständigkeit des Staates wird die Orientierende Untersuchung, wie schon die vorangegangenen Schritte (s.o.) auch Amtsermittlung genannt.
Die Bearbeitung erfolgt aufgrund der zu betrachtenden Schutzgüter bzw. Wirkungspfade gemeinsam vom jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsamt (Boden-Grundwasser), sowie der Gesundheitsverwaltung (Boden-Mensch) und den jeweils zuständigen Ämtern für Landwirtschaft (Boden-Pflanze).
Im Vorfeld der technischen Untersuchungen liefert zunächst die Ortseinsicht eine Vorstellung über die Gegebenheiten des Standortes, wodurch sich die Planung und Durchführung der Untersuchungen (Entnahme und Analyse von Wasser-, Bodenluft- und Bodenproben) optimieren lassen.
Um den Umfang der orientierenden Untersuchung auf das notwendige Maß zu beschränken, ist ein schrittweises Vorgehen sinnvoll. Besteht ein hinreichender Verdacht, so kann die orientierende Untersuchung beendet werden.
Detailuntersuchung
Besteht ein hinreichender Verdacht für eine Altlast, schließt sich im nächsten Schritt eine Detailuntersuchung (DU) durch den Verursacher oder den Verantwortlichen an. Hierbei wird für jeden betroffenen Wirkungspfad eine vertiefte Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Die Detailuntersuchung dient dazu, Art und Umfang der Verunreinigung näher zu charakterisieren, sowie deren räumliche Ausdehnung abzugrenzen. Bei großflächigen und/oder komplexen Altlasten ist es sinnvoll, die Detailuntersuchung mehrstufig zu gestalten. Anhand der ermittelten Ergebnisse wird entschieden, ob eine Sanierung oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind.
Bewertung der Untersuchungen
Die Bundes-Bodenschutzverordnung enthält u.a. Vorgaben für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Die Untersuchung zur Ausräumung bzw. Bestätigung einer Gefahr erfolgt durch stufenweises Vorgehen und wirkungspfadbezogen. Die Bewertung wird anhand von Prüfwerten für den rechtlichen Ort der Beurteilung (zum Beispiel der Übergangsbereich von der ungesättigten Bodenzone ins Grundwasser für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser) vorgenommen.
Prüfwerte sind Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Prüfwerte werden für die verschiedenen Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Grundwasser, Nutzpflanzen) festgelegt. Bei den Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch wird darüber hinaus noch nach den Nutzungen (Kinderspielflächen, Wohngebiete,
Park- /Freizeitanlagen, Industrie-/ Gewerbeflächen) unterschieden.
Prüf- und Maßnahmenwerte für die Wirkungspfade Boden-Grundwasser, Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanzen sind in Anlage 2 der BBodSchV zusammengestellt. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch wurden von der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zusätzlich "Prüfwertvorschläge", "Orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe" und "Behelfsmäßige Bodenorientierungswerte" als Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten erarbeitet und als Informationsblatt für den Vollzug" (September 2008) veröffentlicht.
Die Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter gegenüber Schadstoffen kann sehr unterschiedlich sein. So ist zum Beispiel Kupfer für den Menschen ein essentieller Nährstoff und erst in relativ hohen Konzentrationen schädlich. Für Wasserorganismen und auch für Nutzpflanzen können dagegen schon bei sehr viel niedrigeren Kupfer-Konzentrationen schädliche Wirkungen auftreten. Daher wird in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung nach den Wirkungspfaden Boden-Mensch, Boden-Grundwasser oder Boden-Nutzpflanze differenziert.
Der Mensch kann Bodenschadstoffe auf verschiedenen Wegen aufnehmen:
Zum einen ist die Aufnahme auf direktem Weg möglich. Man unterscheidet hier die orale Aufnahme von kontaminiertem Bodenmaterial (Risikogruppe Kleinkinder), die inhalative Aufnahme (Einatmen von Staub) und die dermale Aufnahme über die Haut. Zum anderen werden Schadstoffe auch auf indirektem Weg über die Nahrungskette aufgenommen. Möglich ist auch ein Übertritt der Schadstoffe ins Grundwasser und die Aufnahme mit dem Trinkwasser.
Je nach Schadstoff können verschiedene Aufnahmepfade relevant sein. So sind bei Schwermetallen vor allem die orale und die inhalative Aufnahme von Bedeutung, während die dermale Aufnahme in der Regel keine Rolle spielt. Dagegen ist bei gut fettlöslichen Stoffen auch die Aufnahme über die Haut zu berücksichtigen. Flüchtige Stoffe können sich über die Bodenluft ausbreiten und unter ungünstigen Umständen in Gebäude eindringen, wo sie zu Raumluftbelastungen führen. Ein Expositionsszenario enthält die für einen Standort relevanten Aufnahmepfade und die Risikogruppen.
Sickerwasserprognose
Die Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser haben maßgeblich das Ziel, eine Sickerwasserprognose abgeben zu können, d.h. eine Abschätzung, in welchem Ausmaß ein Schadstoffeintrag vom Boden in das Grundwasser aktuell und zukünftig zu erwarten ist.
Zunächst wird am Ort der Probennahme, also dem vermutlichen Entstehungsort einer Sickerwasserbelastung, untersucht, ob die Prüfwerte am Ort der Probenahme eingehalten oder überschritten sind. Bei Überschreitung der Prüfwerte am Ort der Probenahme erfolgt nach einer Sickerwasserprognose die Bewertung mit Prüfwerten für das Sickerwasser im Übergangsbereich von der ungesättigten in die gesättigte Zone (Ort der Beurteilung). Eine Sickerwasserprognose wird erstellt mittels einer Abschätzung der Sickerwasserbeschaffenheit am Ort der Probenahme (Emissionsabschätzung) und einer Abschätzung der Rückhalte- und Abbauwirkung des ungesättigten Bodens (Transportbetrachtung). Für eine Emissionsabschätzung, d.h. zur Abschätzung des mobilisierbaren Anteils an Schadstoffen sind gemäß BBodSchV 2:1-Schüttel- bzw. 2:1-Perkolationsverfahren nach DIN 19529 bzw. DIN 19528 oder als gleichwertig anerkannte Verfahren anzuwenden.
Ergibt die Gefährdungsabschätzung einen Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr, so sind vom Verursacher bzw. dem Verantwortlichen Maßnahmenplanungen durchzuführen. Dazu zählen Sanierungsuntersuchungen mit anschließenden Sanierungsplanungen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
- LfU-Merkblatt 3.8/1 "Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen - Wirkungspfad Boden-Gewässer?
- LfU-Merkblatt 3.8/4 "Probennahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer"
- LfU-Merkblatt 3.8/5 "Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer"
- LfU-Merkblatt 3.8/6 "Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen"
- LABO-Infoblatt "Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten" - PDF