Sanierung und Überwachung

Das Ziel einer Sanierung ist es, die Verunreinigungen des Bodens oder Grundwassers so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen mehr davon ausgehen.

Das LfU steht den Wasserwirtschaftsämtern, Kreisverwaltungsbehörden und Bezirksregierungen bei der Altlastensanierung beratend zur Seite. Es unterstützt die örtlichen Vollzugsbehörden insbesondere bei größeren Schadensfällen und bei neueren Sanierungsverfahren.

Vor einer Sanierung werden in der Regel eine Sanierungsuntersuchung und eine Sanierungsplanung durchgeführt, bei der auch konkrete Sanierungsziele festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für Altlasten, bei denen wegen der Verschiedenartigkeit der erforderlichen Maßnahmen ein abgestimmtes Vorgehen notwendig ist oder bei Altlasten, von denen eine besonders große Gefährdung ausgeht.

In der Sanierungsuntersuchung werden verschiedene Varianten für ein Sanierungskonzept untersucht und ein Vorschlag für die am besten geeignete Maßnahme erarbeitet (Variantenstudie). Dabei sind neben den örtlichen Standortbedingungen auch Aspekte wie technische Machbarkeit, Zeitaufwand, Kosten, Arbeitsschutz und rechtliche Belange zu berücksichtigen.

Die sich anschließende Sanierungsplanung ist die Grundlage für die Sanierungsdurchführung und umfasst die konkrete Planung der ausgewählten Sanierungsmaßnahmen. Je nach Komplexität der Altlast sind neben der technischen Detailplanung, dem Zeitplan und den konkret anfallenden Kosten im Sanierungsplan auch Aussagen zu erforderlichen Genehmigungen, den begleitenden und anschließenden Überwachungen oder zu Nutzungseinschränkungen enthalten.

Unter einer Sanierung werden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes Maßnahmen verstanden, die

  • zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe führen (Dekontaminationsmaßnahmen),
  • eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), oder
  • schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens beseitigen oder vermindern.

Bei den Sanierungen durch Dekontamination oder Sicherung lassen sich die folgenden Maßnahmen unterscheiden:

Dekontaminationsmaßnahmen

  • Aushub/Umlagerung zur Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung auf einer Deponie, Verwertung im Bergversatz, sonstige Verwertung)
  • aktive hydraulische Maßnahmen (zum Beispiel Grundwasserentnahme)
  • aktive pneumatische Maßnahmen (zum Beispiel Bodenluftabsaugung)
  • chem.-phys. Behandlung (zum Beispiel Extraktion, Strippen, Adsorption, Oxidation, Reduktion, Fällung)
  • biologische Behandlung
  • thermische Behandlung
  • passive Maßnahmen (zum Beispiel reaktive Wände, funnel-and-gate)

Sicherungsmaßnahmen

  • passive hydraulische Maßnahmen (zum Beispiel Grundwasserabsenkung, -umleitung)
  • passive pneumatische Maßnahmen (zum Beispiel Gaserfassung)
  • Einkapselung
  • Immobilisierung
  • Oberflächenabdichtung

In vielen Fällen werden verschiedene Sanierungsverfahren miteinander kombiniert (zum Beispiel das Einbringen von Sauerstoff und Nährstoffen in Verbindung mit einer mikrobiologischen Sanierung).

Sanierungsverfahren lassen sich auch nach dem Ort der Boden-, Bodenluft- oder Grundwasserbehandlung unterscheiden. Bei einer Sanierung vor Ort spricht man von einer "on-site"-Sanierung, bei einem Abtransport und der Behandlung außerhalb des Altlastengelände von einer "off-site"-Sanierung. Eine Sanierung, die mit einem Bodenaushub oder einer Bodenumlagerung einhergeht, wird als "ex-situ"-Sanierung bezeichnet, während bei einer "in-situ"-Sanierung die Boden- oder Grundwasserbehandlung im Untergrund selbst erfolgt.

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