Standorteignung/Standortkriterien

Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 15 Abs. Absatz 2 KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz). Dies muss auch bei der Wahl des Standorts einer DK-0-Deponie berücksichtigt werden. Deponien der Klasse 0 sind deshalb so zu errichten, dass die Anforderungen der Deponieverordnung an den Standort eingehlaten werden (§ 3 sowie nach Anhang 1 der DepV.)

Im Rahmen einer Standortprüfung wird die Eignung eines Standorts ermittelt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Lage und die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei werden in einem ersten Schritt die potentiellen Standorte auf die sogenannten ausschließenden Kriterien geprüft. Trifft eines der Kriterien zu, wird der Standort aus der weiteren Standortprüfung ausgeschlossen.

Zudem sind bei einer Standortprüfung die geologischen und hydrogeologischen Bedingungen des Gebietes zu ermitteln und folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Vorhandensein einer geologischen Barriere oder der Möglichkeit, eine Barriere durch technische Maßnahmen zu verbessern oder zu schaffen. Der Untergrund muss zudem sämtliche bodenmechanischen Belastungen aus der Deponie aufnehmen können. Auftretende Setzungen dürfen keine Schäden am Sickerwassersammelsystem verursachen.
  • ausreichender Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie zum Beispiel zu Wohnbebauungen und Erholungsgebieten
  • Beachtung der Gefahr von Überschwemmungen, Erdbeben (außerhalb Erdbebenzone 3), Bodensenkungen, Erdfällen, Hangrutschungen und Lawinen
  • Ableitbarkeit des gesammelten Sickerwassers im freien Gefälle
  • Weitere Kriterien: treffen eines oder mehrere der weiteren Kriterien zu, können die Standorte in die Auswahl einbezogen werden, wenn durch Einzelfallprüfung die Eignung des Standortes nachgewiesen wird.

In einem Bericht werden die Ergebnisse zusammengefasst und daraus Standortvorschläge entwickelt.

Vertiefte Standortuntersuchungen werden durchgeführt, wenn durch die vorausgegangenen Erhebungen einer oder mehrere potentielle Deponiestandorte ausgewählt wurden. Am Ende dieses Arbeitsschritts wird der konkrete Deponiestandort festgelegt.

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