Geologische Barriere – Funktion und Anforderungen

Geologische Barriere – Funktion und Anforderungen

Kann der natürliche Untergrund unter um im weiteren Umfeld der Deponie aufgrund seiner Eigenschaften und Abmessungen die Schadstoffausbreitung maßgeblich behindern, wird er als geologische Barriere bezeichnet.

Die geologische Barriere besteht grundsätzlich aus natürlich anstehenden schwach durchlässigen Locker- bzw. Festgesteinen. Dieses hat eine Mächtigkeit von mehreren Metern und weist ein hohes Schadstoffrückhaltepotential auf. Auch sollte es über den Ablagerungsbereich hinaus verbreitet und unter dem Ablagerungsbereich möglichst homogen ausgebildet sein. Um einen dauerhaften Schutz des Bodens und des Grundwassers sicherzustellen, dürfen Deponien nur errichtet werden, wenn die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem mindestens den Anforderungen nach Deponieverordnung (Anhang 1) entsprechen. Für eine Deponie DK-0 sind das ein Durchlässigkeitsbeiwert k ≤ 1 x 10-7 m/s und eine Mächtigkeit d ≥ 1m.

Erfüllt die geologische Barriere aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit nicht die Anforderungen, kann sie durch technische Maßnahmen künstlich geschaffen, vervollständigt und verbessert werden.

Eine unvollständige geologische Barriere kann zum Beispiel mit mineralischem Material d ≥ 0,5 m, 2–lagig, k ≤ 1 x 10-8 m/s nachgerüstet werden. Kombinationen natürliche/technische Barriere (zum Beispiel eine Kunststoffdichtungsbahn) sind möglich.

Deponien, die über keine natürliche geologische Barriere verfügen, können mittels technischer Maßnahme mit der Mindestdicke von 1,0 m nachgerüstet werden, zum Beispiel mit mineralischem Material d ≥ 1,0 m, 2 –lagig, k ≤ 1 * 10-7 m/s. Das Einbaumaterial muss eine Kationenaustauschkapazität (KAKeff) von mindestens > 5 cmol+/kg aufweisen und ist im Einzelfall zu beurteilen.

Anmerkung: Natürlich vorhandenen geologischen Barrieren ist der Vorzug zu geben.

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