Standortprüfung - ausschließende Kriterien

Wasserwirtschaftliche Kriterien

  • Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung (hydrologisch erkundete und bestehende Gebiete)
  • Trinkwassereinzugsgebiete
  • Überschwemmungsgebiete (ermittelte, vorläufig gesicherte und festgesetzte Gebiete)
  • Wasserwirtschaftlich besonders sensible Gebiete, wie zum Beispiel Karstgebiete und Gebiete mit stark klüftigem und durchlässigem Untergrund ohne ausreichende Deckschicht.

Kriterien aus Naturschutz und Landschaftspflege

  • Nationalparke (§ 24 BNatSchG, Art. 13 BNatSchG)
  • Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler (§ 23 BNatSchG, § 28 BNatSchG, § 13 BNatSchG) einschließlich einstweilig sichergestellter Gebiete und Schutzgebietsplanungen, für die ein Veränderungsverbot besteht
  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG
  • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BNatSchG
  • In Natura-2000-Gebieten, soweit die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt wären
  • Schutzwald, Bannwälder und Naturwaldreservate gemäß BayWaldG
  • Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz (IBA – Important Bird Areas)
  • Schwerpunktgebiete für den Naturschutz im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms (BayernNetz-Natur)
  • Im Landschaftsplan als Kern- und Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesene Gebiete
  • Kompensationsflächen zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen (Ökoflächenkataster)
  • Lebensräume, Wuchs- und Fundorte besonders oder streng geschützter Arten des BNatSchG und der Bundesartenverordnung sowie Rote-Liste-1-Arten.

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