Wasserwirtschaftliche Kriterien
- Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung (hydrologisch erkundete und bestehende Gebiete)
- Trinkwassereinzugsgebiete
- Überschwemmungsgebiete (ermittelte, vorläufig gesicherte und festgesetzte Gebiete)
- Wasserwirtschaftlich besonders sensible Gebiete, wie zum Beispiel Karstgebiete und Gebiete mit stark klüftigem und durchlässigem Untergrund ohne ausreichende Deckschicht.
Kriterien aus Naturschutz und Landschaftspflege
- Nationalparke (§ 24 BNatSchG, Art. 13 BNatSchG)
- Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler (§ 23 BNatSchG, § 28 BNatSchG, § 13 BNatSchG) einschließlich einstweilig sichergestellter Gebiete und Schutzgebietsplanungen, für die ein Veränderungsverbot besteht
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG
- Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BNatSchG
- In Natura-2000-Gebieten, soweit die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt wären
- Schutzwald, Bannwälder und Naturwaldreservate gemäß BayWaldG
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz (IBA – Important Bird Areas)
- Schwerpunktgebiete für den Naturschutz im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms (BayernNetz-Natur)
- Im Landschaftsplan als Kern- und Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesene Gebiete
- Kompensationsflächen zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen (Ökoflächenkataster)
- Lebensräume, Wuchs- und Fundorte besonders oder streng geschützter Arten des BNatSchG und der Bundesartenverordnung sowie Rote-Liste-1-Arten.