Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung (hydrologisch erkundete und bestehende Gebiete)
Trinkwassereinzugsgebiete
Überschwemmungsgebiete (ermittelte, vorläufig gesicherte und festgesetzte Gebiete)
Wasserwirtschaftlich besonders sensible Gebiete, wie zum Beispiel Karstgebiete und Gebiete mit stark klüftigem und durchlässigem Untergrund ohne ausreichende Deckschicht.
Kriterien aus Naturschutz und Landschaftspflege
Nationalparke (§ 24 BNatSchG, Art. 13 BNatSchG)
Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler (§ 23 BNatSchG, § 28 BNatSchG, § 13 BNatSchG) einschließlich einstweilig sichergestellter Gebiete und Schutzgebietsplanungen, für die ein Veränderungsverbot besteht
Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BNatSchG
In Natura-2000-Gebieten, soweit die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt wären
Schutzwald, Bannwälder und Naturwaldreservate gemäß BayWaldG
Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz (IBA – Important Bird Areas)
Schwerpunktgebiete für den Naturschutz im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms (BayernNetz-Natur)
Im Landschaftsplan als Kern- und Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesene Gebiete
Kompensationsflächen zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen (Ökoflächenkataster)
Lebensräume, Wuchs- und Fundorte besonders oder streng geschützter Arten des BNatSchG und der Bundesartenverordnung sowie Rote-Liste-1-Arten.