Wasser ist Leben. Der Schutz unseres Trinkwassers ist das höchste Gut. Die sichere Wasserversorgung in ganz Bayern hat als Daueraufgabe oberste Priorität. Mit der umfassenden Gesamtstrategie "Wasserzukunft Bayern 2050" setzt der Freistaat vielfältige Projekte um, um die öffentliche Wasserversorgung Bayerns dauerhaft auf höchstem Niveau sicherzustellen. Daneben arbeitet das Umweltministerium stetig daran, den Schutz der Wasserreserven weiter zu verbessern. So soll etwa im Rahmen der geplanten Novelle des Bayerischen Wassergesetzes der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor anderen Gewässerbenutzungen gesetzlich festgelegt werden.

Die Auswirkungen des Klimawandels und die anthropogenen Einflüsse stellen große Herausforderungen für den Schutz des Grundwassers dar. Vor allem weil über 90 Prozent des Trinkwassers in Bayern aus Grundwasser gewonnen wird, liegt ein besonderer Schwerpunkt beim Grundwasserschutz. Bei diesem Schutz des Grundwassers für Trinkwasserzwecke gilt in Bayern der Bayerische Weg. Derzeit sind in Bayern rund 3.200 Trinkwasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 3.600 km2 festgesetzt. Das entspricht knapp über 5 Prozent der Landesfläche.

Wir halten gemeinsam mit unseren vielen kommunalen und regionalen Wasserversorgern am Bayerischen Weg fest. Das gilt auch angesichts der am 12. Dezember 2023 in Kraft getretenen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV). Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Ermittlung, Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung. Die Verordnung verfolgt das Ziel, das Grundwasser und das Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten sowie das Rohwasser noch besser zu schützen und damit auch den finanziellen und technischen Aufwand einer möglicherweise erforderlichen Aufbereitung von Trinkwasser gering zu halten. Nach den Vorgaben der EU müssen die Betreiber von Wasserversorgunganlagen einen Bericht vor allem zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung ihres Einzugsgebiets bis zum 12. November 2025 vornehmen. Die Bewertung ist an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu übermittelt, die auf dieser Basis Risikomanagementmaßnahmen festlegt.

In Bayern werden die zwingenden Vorgaben der EU unbürokratisch und pragmatisch umgesetzt. Das heißt insbesondere, dass für den ersten Zyklus der Fokus in erster Linie auf vorhandenen bzw. leicht verfügbaren Daten liegen soll. Vorhandene Gutachten können und sollen als Datenquelle genutzt werden. Besonders im ersten Zyklus müssen, um Datenlücken zu schließen, keine Gutachten in Auftrag gegeben werden. Hervorzuheben ist, dass die Kreisverwaltungsbehörden bei ihrer Prüfung der Dokumentation einen gewissen Spielraum bezüglich des Detaillierungsgrads und des Umfangs der Dokumentation haben. Deshalb können die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen mit geringen Kapazitäten in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden im ersten Zyklus nur vereinfachte Beschreibungen, Analysen und Bewertungen vornehmen. Diese unbürokratische und pragmatische Vorgehensweise berücksichtigt und unterstützt im besonderen Maße die kleinteilige, dezentrale Wasserversorgungsstruktur in Bayern.

Außerdem werden die Wasserversorger sowie die für die Umsetzung zuständigen Behörden vor Ort vom Freistaat bestmöglich unterstützt. So stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auf dieser Homepage den Betreibern und Behörden hilfreiche Informationen für die Umsetzung der TrinkwEGV zur Verfügung. Hierzu zählt insbesondere auch das umfassende Angebot aus dem Trinkwassereinzugsgebiete-Projekt des LfU zur Erfassung und Bewertung von Einzugsgebieten für Trinkwassergewinnungen. Dadurch werden insbesondere die vielen kleinen Wasserversorger in Bayern effektiv entlastet.

Bayern hat sich auch bundesweit für eine einheitliche und pragmatische Vorgehensweise beim Vollzug eingesetzt, die insbesondere der kleinteiligen Struktur der Wasserversorgung in Bayern Rechnung trägt. Daraus entstanden sind bundesweit einheitliche Hilfestellungen, über die das Umweltministerium bereits informiert hat.

Die Vorgaben der EU sind für die Mitgliedstaaten und damit auch für den Freistaat verpflichtend. Der weitere Weg der Umsetzung kann nur gemeinsam erfolgreich gegangen werden. Der Freistaat setzt dabei weiterhin auf eine enge Kooperation mit allen Beteiligten sowie einen kontinuierlichen Austausch.

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