Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den vielfältigen Landnutzungen kommt dem vorsorgenden Trinkwasserschutz eine stetig steigende Bedeutung zu, die in der EU-Richtlinie (EU-RL 2020/2184 vom 16.12.2020) eingeführt und mit der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV vom 12.12.2023) umgesetzt wird.
Mit Einführung der TrinkwEGV sind die Betreiber einer Wassergewinnungsanlage in der Pflicht, das Einzugsgebiet ihrer genutzten Trinkwassergewinnung zu beschreiben und eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu erarbeiten. Ob ein Betreiber einer Wassergewinnungsanlage verpflichtet ist, die Anforderungen gemäß TrinkwEGV zu erfüllen, richtet sich danach, ob das von ihm gewonnene Wasser Trinkwasser im Sinne des § 2 Nr. 1 und § 1 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darstellt.
In einem ersten Schritt sind bis 12.11.2025 die Trinkwassereinzugsgebiete von den Betreibern der Wassergewinnungsanlage nach TrinkwEGV zu beschreiben und die vorhandenen Gefährdungen im Einzugsgebiet zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse werden von den zuständigen Behörden (Kreisverwaltungsbehörden) im zweiten Schritt, bis spätestens 12.05.2027, Risikomanagementmaßnahmen festgelegt. Regelungen nach TrinkwV bleiben davon unberührt.
Auf diesen Seiten gibt das Landesamt für Umwelt einen allgemeinen Überblick zu den Hintergründen, einzuhaltenden Fristen und Möglichkeiten des Datenbezugs, insbesondere für die Betreiber von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung. Des Weiteren dienen die FAQ dazu, die Zuständigkeiten zu erläutern und wiederkehrende Fragen allgemeinverständlich zu beantworten. Für Rückfragen zu konkreten Einzelstandorten kontaktieren Sie bitte Ihr jeweiliges Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt.

Für den 1. Bearbeitungszyklus können vorrangig vorhandene Datengrundlagen und leicht verfügbare Datenquellen genutzt und ausgewertet werden.
Hintergrundinformationen (Gesetze, Verordnungen, Arbeitshilfen und Hinweisseiten benachbarter Bundesländer)
- Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
- Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV)
- LAWA-Vollzugshilfe für TrinkwEGV (Einführungsschreiben, Teil I, Teil II)
- DVGW: Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten
- BDEW: Handlungshilfe zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) veröffentlicht
- Baden-Württemberg: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
- Sachsen: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
- Thüringen: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
- Hessen: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
Publikationen
- Leitlinien für die Ermittlung der Einzugsgebiete von Grundwassererschließungen
- LAWA-Vollzugshilfe für TrinkwEGV (Teil III Anlage 1: Erläuterungstext, bisher unveröffentlicht)- DOCX
- LAWA-Vollzugshilfe für TrinkwEGV (Teil III Anlage 2: Mindestanforderung Risikoabschätzung, bisher unveröffentlicht) - XLSX
- LAWA-Vollzugshilfe für TrinkwEGV (Teil III Anlage 3: Hilfestellung Gefährdungsanalyse, bisher unveröffentlicht) - XLSX
- LAWA-Vollzugshilfe für TrinkwEGV (Teil III Anlage 4: Mindestanforderung der Untersuchungsergebnisse, bisher unveröffentlicht) - XLSX