Hinweis
Diese Seite wird fortlaufend ergänzt; den Stand der letzten Aktualisierung finden Sie am Seitenanfang. Das LfU als Fachbehörde stellt FAQ für zentrale Fragestellungen bereit.
Stand: 22.05.2025
Hier finden sie eine Sammlung der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der TrinkwEGV gestellt werden:
Frage 1: Wer ist "zuständige Behörde" im Sinne der TrinkwEGV?
Die Kreisverwaltungsbehörde, d. h. ihr Landratsamt oder kreisfreie Stadt, ist zuständige Behörde im Sinne der TrinkwEGV. Sie beurteilt die eingereichten Unterlagen und beteiligt ggf. Gesundheitsämter und Fachbehörden, wie das Wasserwirtschaftsamt oder Landesamt für Umwelt.
Frage 2: Wie ist bei landkreisübergreifenden Einzugsgebieten zu verfahren?
Erstreckt sich ein Einzugsgebiet über die Fläche mehrerer Landkreise, so sind alle betreffenden Kreisverwaltungsbehörden zu beteiligen.
Frage 3: Ist die TrinkwEGV allein begrenzt auf die öffentliche Wasserversorgung anzuwenden?
Nein, die TrinkwEGV ist nicht auf die öffentliche Wasserversorgung begrenzt. Die TrinkwEGV dient dem Schutz des Wassers, das für den menschlichen Gebrauch gewonnen wird, also dem „Trinkwasser“. Der Begriff des Trinkwassers ist in der Trinkwasserverordnung legaldefiniert, vgl. § 2 Nr. 1 der Trinkwasserverordnung. Neben der öffentlichen Wasserversorgung können auch Lebensmittelunternehmen und Getränkehersteller zur Erfüllung der Anforderungen der TrinkwEGV verpflichtet sein. Ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung aber beispielsweise Mineralwasserunternehmen.
Frage 4: Besteht eine Pflicht zu Anwendung der LAWA-Vollzugshilfe?
In Bayern wird die Vollzugshilfe der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu Anwendung empfohlen.
Frage 5: Welche Methode ist zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung geeignet?
Insbesondere für kleine Wassergewinnungsanlagen ist die deskriptive Beschreibung der Risiken ein geeignetes Mittel. Die Anwendung der in der Vollzugshilfe der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beschriebenen Risikomatrix setzt voraus, dass umfangreiche und geeignete Datensätze zur Verfügung stehen.