Ansprechpartner zum Hochwasserrisiko

Hochwasserrisikomanagement ist eine Aufgabe für viele. Neben der Öffentlichkeit sind viele öffentliche Akteure auf unterschiedlichen Ebenen am Aufstellungsprozess der Pläne beteiligt. Welche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche die einzelnen staatlichen und kommunalen Stellen beim Umgang mit Hochwasser und im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen haben, finden Sie hier:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist nach dem Bayerischen Wassergesetz zuständig für die Bewertung der Hochwasserrisiken und die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Hochwasserrisikomanagement-Pläne sind als Fachpläne im Einvernehmen mit den anderen betroffenen Ressorts aufzustellen. Gemeinden, für deren Gebiet Maßnahmen aufgenommen werden, sind zu hören. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist verantwortlich für:

  • Daten-Reporting der einzelnen Umsetzungsschritte gegenüber den deutschen Gremien und gegenüber der EU (gemeinsam mit Bayerischem Landesamt für Umwelt),
  • Gesamtstrategie des Hochwasserschutzes und Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne,
  • Erarbeitung landesplanerischer Vorgaben,
  • Bewirtschaftung der Finanzmittel für Investitionen, Unterhalt und Förderung.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) leistet gemeinsam mit den Wasserwirtschaftsämtern fachliche Zuarbeit. Es koordiniert die Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements in allen drei Umsetzungsphasen und stellt aktuelle Informationen für alle Beteiligten bereit. Das Bayerische Landesamt für Umwelt ist verantwortlich für:

  • Fachliche Zuarbeit für die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
  • Leitung des Hochwassernachrichtendienstes,
  • Erstellung von Hochwasservorhersagen,
  • Fachliche Beratung der Wasserwirtschaftsämter.

Regierungen

Die Regierungen (Sachgebiet 52) haben eine koordinierende Funktion und sorgen als Bündelungsbehörden für den fachlichen Austausch zwischen den betroffenen Fachbereichen innerhalb des Regierungsbezirks. Bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne bewerten sie auf regionaler Ebene das Risiko und wählen Maßnahmen aus. Die Regierungen sind verantwortlich für:

  • Steuerung, Mitwirkung und Beratung bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und der Hochwasserschutzmaßnahmen auf Ebene der Regierungsbezirke (regionale Ebene),
  • Bewirtschaftung regionaler Finanzierungsprogramme,
  • Koordination von Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung mit den Bezirken,
  • Prüfung von wasserwirtschaftlichen Bauentwürfen (Gewässer 1. und 2. Ordnung) und
  • Risikobewertung und Maßnahmenauswahl auf regionaler Ebene.

Wasserwirtschaftsämter (WWA)

Die Wasserwirtschaftsämter (WWA) leisten gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt fachliche Zuarbeit. Die Wasserwirtschaftsämter sind verantwortlich für:

  • Fachliche Zuarbeit für die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie,
  • Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen für den Staat (Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie Wildbäche),
  • Beratung der Städte und Gemeinden bei Maßnahmen an Gewässern 3. Ordnung,
  • Hilfestellung für Städte und Gemeinde bei der Risikobewertung und Maßnahmenauswahl,
  • Durchführung des Hochwassernachrichtendienstes,
  • Förderung von Maßnahmen an Gewässern 3. Ordnung,
  • Wahrnehmung der Aufgaben als amtlicher Sachverständiger in wasserrechtlichen Verfahren und
  • Maßnahmenauswahl auf regionaler Ebene.

Kreisverwaltungsbehörden

Die Kreisverwaltungsbehörden können mit der Zuarbeit im Rahmen ihrer Aufgaben betraut werden. Im Hochwasserfall werden sie aktiv in ihrer Funktion als Katastrophenschutzbehörde. Sie sind verantwortlich für:

  • Fachliche Zuarbeit für die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie beratende Funktion für Städte und Gemeinden bei der Risikobewertung und Maßnahmenauswahl,
  • Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren,
  • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten,
  • Weiterleitung von Hochwassermeldungen,
  • Vorbereitung und Leitung des Katastropheneinsatzes und
  • Maßnahmenauswahl auf regionaler Ebene.

Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden an Gewässern mit einem besonderen Hochwasserrisiko können sich im Rahmen der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne auf lokaler Ebene beteiligen. Darüber hinaus sind sie verantwortlich für:

  • Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern 3. Ordnung,
  • Aufstellen und aktualisieren der Alarm- und Einsatzpläne,
  • Warnen der Bevölkerung nach den Alarm- und Einsatzplänen,
  • Gefahrenabwehr (Deichverteidigung) mit Feuerwehr und Hilfskräften und
  • Risikobewertung und Maßnahmenauswahl auf lokaler Ebene.

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