Die Fortschreibung der Risikokulisse

Ein Gewässer gilt dann als Risikogewässer, wenn von ihm im Hochwasserfall besondere Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe oder die wirtschaftliche Tätigkeit beziehungsweise erhebliche Sachwerte ausgehen. Diese Risiken ergeben sich einerseits durch bestimmte Nutzungen, wie zum Beispiel dichte Wohnbebauung in Gewässernähe, durch die große Schäden entstehen können. Andererseits sind besonders schützenswerte Gebiete am Gewässer durch schädliche Stoffe gefährdet, die durch ein Hochwasser transportiert werden und zu Verunreinigungen führen können.

Um die Risikogewässer zu ermitteln, wird im ersten Schritt der Hochwasserrisikomanagement-Planung die sogenannte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos ist eine grobe Bestandsanalyse zur Ermittlung von Gewässern mit einem besonderen Hochwasserrisiko. Sie legt den Rahmen für die nachfolgenden Schritte bei der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements fest. In Bayern gibt es ca. 100.000 Gewässerkilometer; ein Großteil davon sind kleine Bäche und Gräben. Hochwasserrisikomanagement kann nicht überall gleichzeitig ansetzen. Ziel der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos ist daher, die Schwerpunkte des Hochwasserrisikos zu erkennen, um dort beginnen zu können.

Eine einheitliche Methodik

Die Ermittlung der Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko erfolgt für die bayerischen Anteile der Flussgebiete von Donau, Rhein und Elbe anhand einer einheitlichen Methodik. Grundsätzlich werden alle Gewässer betrachtet, deren Einzugsgebiet größer als 10 km2 ist. Ergänzt werden diese um kleinere Bäche und Gräben, die nach Kenntnis der Wasserwirtschaftsämter bei früheren Hochwasserereignissen beträchtliche Schäden verursacht haben. An diesen Gewässern werden die gewässernahen Flächen mit Daten zur Landnutzung verschnitten und anhand zuvor definierter Kriterien analysiert.

Ein besonderes Hochwasserrisiko besteht an Gewässern, deren Auen bereits jetzt zu einem hohen Flächenanteil für Wohnbebauung, Industrie oder Gewerbe genutzt werden. Hinzu kommen Gewässer, an denen Industrieanlagen weiter flussabwärts liegende Schutzgebiete gefährden können. Ein weiterer Ansatzpunkt für die Bewertung sind die Berichte zu überregional bedeutsamen, vergangenen Hochwasserereignissen (unter anderem 1954, 1999, 2002, 2005 und 2013). Das führt dazu, dass alle in der Anlage des Bayerischen Wassergesetzes aufgeführten Gewässer erster Ordnung, das heißt die größeren Flüsse Bayerns, per se als Risikogewässer eingestuft werden, da diese Gewässer in der Vergangenheit immer wieder Schauplatz großer Hochwasserereignisse waren.

Die Gewässer werden möglichst immer durchgängig vom ersten bebauten Gewässerabschnitt mit besonderem Hochwasserrisiko bis zur Mündung erfasst. So können auch für Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts geeignete Gebiete berücksichtigt werden.

Das Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos ist die sogenannte Risikokulisse, ein Netz aus Gewässern mit besonderem Hochwasserrisiko. Die Risikokulisse aus dem 1. Bearbeitungszyklus der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Risikokulisse 2011) wurde im zweiten Bearbeitungszyklus überprüft und aktualisiert. Das Ergebnis ist die Risikokulisse 2018. Die von der Richtlinie vorgegebene regelmäßige Fortschreibung der Risikokulisse stellt sicher, dass einer Veränderung des Risikos, zum Beispiel durch Siedlungsdruck oder den Klimawandel, Rechnung getragen werden kann.

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