Organisation

Bis in die Gemeinden flächendeckend organisiert

Dem Hochwassernachrichtendienst gehören die Wasserwirtschaftsämter, Landratsämter, Städte und Gemeinden an. Zentrale Schalt- und Leitstelle ist die Hochwasser-Nachrichtenzentrale am Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Für die Berechnung der Hochwasser-Vorhersagen sind fünf regionale Hochwasser-Vorhersagezentralen zuständig. Sie sind aufgeteilt nach den Flussgebieten Main, Donau, Isar, Iller/Lech und Inn.

Steigen die Wasserstände, wird der Hochwassernachrichtendienst aktiv

Sobald Flüsse oder Seen bestimmte Wasserstände überschreiten, werden die für die betroffenen Gebiete zuständigen Stellen aktiv. Die Wasserstände an den Pegeln werden nun stündliche abgerufen und die Hochwasser-Vorhersagen fortlaufend neu berechnet. Die Wasserwirtschaftsämter geben regionale Warnungen heraus, die Hochwasser-Nachrichtenzentrale einen bayernweiten Lagebericht.

Meldewege und Meldepläne

Meldepläne stellen sicher, dass diese Informationen über die Landratsämter bis zu den betroffenen Städten und Gemeinden weitergeleitet werden.

Schema zu den Meldewegen: Zusammenarbeit von 5 regionalen Vorhersagezentralen, HND und Wasserwirtschaftsämtern im Hochwasserfall. Diese geben Hochwasservorhersagen, Lageberichte, Wasserstände und Regionale Warnunen in Form von Telefonansagen und über das Internet heraus. Sie informieren über die Landratsämter die Städte und Gemeinden, welche die Informationen an die Bürger weitergeben. Meldewege des HND und die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich über Hochwasser zu informieren

Den Städten und Gemeinden kommt als letztem Glied des Meldewegs eine besondere Bedeutung zu. In ihren Meldeplänen ist festgelegt, wer wann und wie zu warnen ist und welche Maßnahme bei welchen Pegelständen zu veranlassen sind. Hierzu führen die Gemeinden Lagepläne gefährdeter Bereiche oder Objekte und Organisationspläne für die Hochwasserabwehr.

Die Meldestufen

Um über das Ausmaß von Überschwemmungen einfach und klar zu informieren, wird es mit Hilfe von 4 Meldestufen beschrieben.
Für jeden Pegel wird einzeln ermittelt welche Wasserstände bei Überflutungen zur jeweiligen Meldestufe gehören.

Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen

Meldestufe 2: Flächen außerhalb bebauter Gebiete überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehs- und Gemeindestraßen.

Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Deichwehr erforderlich.

Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Deichwehr in großem Umfang erforderlich.

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