Behördliche Zuständigkeiten

Die Untere Wasserrechtsbehörde an den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind federführend für die Belange aus der Gesetzgebung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Art. 63 Abs. 1 BayWG und Art. 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayNatSchG) zu den Gewässerrandstreifen zuständig. Diese geben Auskunft über Fragen des Natur- und Landschaftsschutz an Gewässern. Ansprechpartner finden Sie an Ihrem örtlichen Landratsamt.

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Derzeit werden die bayerischen Gewässer von den Wasserwirtschaftsämtern sukzessiv überprüft. Schrittweise werden die entstehenden landkreisweisen Teilkarten als Hinweiskarte im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht. Die Karten der Gewässerrandstreifen-Kulisse geben Auskunft darüber, an welchen Gewässerabschnitten ein Gewässerrandstreifen einzuhalten ist.

Auskünfte rund um gartenbauliche, land- und forstwirtschaftliche Fragen zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen und zu Ausgleichszahlungen gibt das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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