Qualitätssicherung
Qualität der Seen - Qualitätssicherung bei der biologischen Gewässeruntersuchung
Während bei der chemischen Wasseranalytik eine Standardisierung der Analysenverfahren weit fortgeschritten ist (zum Beispiel AQS, DIN, Deutsche Einheitsverfahren), ist eine solche Standardisierung für die biologische Gewässeruntersuchung noch weitgehend neu. Die Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 brachte durch die Einführung der ökologischen Zustandsbewertung auf der Basis international abgestimmter biologischer Verfahren die Notwendigkeit mit sich, auch biologische Verfahren zur standardisieren.
Bayern hat seit Einführung der WRRL ein Qualitätssicherungssystem in der Wasserwirtschaftsverwaltung eingeführt, das wesentliche Elemente enthält, um die Qualität biologischer Daten langfristig zu sichern. Erste Aktivitäten dazu reichen jedoch über 30 Jahre zurück. Folgende Maßnahmen sichern die biologische Datenqualität in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung:
- Verwendung der Taxaliste der Gewässerorganismen Deutschlands mit eindeutigen Codes der Taxa zur digitalen Verschlüsselung (DV-Code)
- Verwendung festgelegter Bestimmungsliteratur für die einzelnen Organismengruppen
- Verwendung von Mindestbestimmbarkeitskategorien
- Regelmäßige Datenprüfung durch taxonomische Arbeitsgruppen
- Regelmäßige Schulungen des Personals der Wasserwirtschaftsverwaltung und soweit möglich auch externer Auftragnehmer
- Koordination der taxonomischen Arbeitsgruppen durch die AG Qualitätssicherung
- Durchführung von Vergleichsuntersuchungen und Probenahmeworkshops
- Beschaffung von einheitlichen Geräten zur Probenahme, Analyse und Sondenmessung
- Standardisierte Untersuchungs- und Auswertungsanleitungen (SOPs)
- Regelmäßige Dienstbesprechungen für das biologisch untersuchende Personal der Wasserwirtschaft