FAQ: Bär

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Vorkommen, Biologie, Nahrung, rechtliche Situation, Monitoring und Übergriffen auf Nutztiere sowie Verhaltenstipps für Menschen.

Die nächste Bärenpopulation befindet sich im italienischen Trentino, etwa 120 km von Bayern entfernt. Dort leben zurzeit etwa 100 Bären, mit leicht steigender Tendenz (Stand: 04/2023). Weitere Einzeltiere kommen im Dreiländereck von Slowenien, Italien und Österreich vor.

Vor allem halbwüchsige Bärenmännchen legen auf der Suche nach einem eigenen Territorium oft weite Strecken zurück. So wandern aus dem Kerngebiet nördlich des Gardasees immer wieder einzelne Tiere in den nördlichen Alpenraum, wie 2016 nach Graubünden und Tirol oder 2006 nach Tirol und Bayern.

Deshalb beteiligen sich Deutschland und Bayern unter dem Dach der Alpenkonvention um länderübergreifende Managementkonzepte für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Tier zu erreichen.

Eine Bärenpopulation breitet sich nur sehr langsam aus. Bärentöchter versuchen in der Regel, sich ein Gebiet nahe ihrer Mutter zu sichern. Nur die jungen Männchen streifen z.T. sehr weit umher, um Anschluss an nicht verwandte Tiere zu bekommen. Dabei sind sie mehrere Monate oder wenige Jahre unterwegs. Finden sie keine Partnerin, kehren sie wieder in ihre Heimat, das italienische Trentino zurück. Deshalb ist es nicht zu erwarten, dass Bären sich in Bayern dauerhaft ansiedeln. Einzelne Männchen können durchaus einige Zeit entlang der nördlichen Alpenkette unterwegs sein.

Hinweise auf Bären werden nach den sogenannten SCALP-Kriterien bewertet.

Die SCALP-Kriterien sind als Grundlage für ein standardisiertes Monitoring von einer alpenweiten Expertengruppe ausgearbeitet worden und werden auch weiterhin fachlich weiterentwickelt. Die Abkürzung steht für "Status and Conservation of the Alpine Lynx Population". Die Methodik wird europaweit für das Monitoring der großen Beutegreifer verwendet. Sie teilt Meldungen nach deren Überprüfbarkeit ein und unterscheidet drei Stufen:

  • C1: Fakten, Nachweise ("hard facts"): Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung
  • C2: Bestätigte Hinweise ("soft facts – confirmed"): durch eine erfahrene Person bestätigte Ereignisse wie Riss oder Spur
  • C3: Nicht bestätigte Hinweise ("soft facts – unconfirmed"): Ereignisse, die nicht überprüft wurden bzw. in der Regel nicht überprüfbar sind (zum Beispiel Beobachtungen, Rufe)

Nicht immer können Hinweise abschließend beurteilt werden.

Europäische Braunbären wiegen zwischen 75 und 350 kg. Die Männchen sind deutlich schwerer als die Weibchen.

Sie sind grundsätzlich Einzelgänger; ihre Streifgebiete überlappen sich teilweise erheblich. Paarungszeit ist von Mai bis Juli. Die Jungen kommen während der Winterruhe zur Welt und sind etwa rattengroß. Jungbären bleiben 1,5 bis 2,5 Jahre bei der Mutter, so dass eine Bärin höchstens alle 2 Jahre Junge zur Welt bringt. Bei der Abwanderung siedeln sich junge Weibchen meist nahe am mütterlichen Streifgebiet an, junge Männchen legen eher größere Distanzen zurück.

Bären sind äußerst lernfähig. Besonders ausgeprägt ist ihr Geruchs- und Hörsinn. Bären ernähren sich hauptsächlich von pflanzlicher Nahrung und nutzen das saisonale Angebot. Sie halten sich bevorzugt dort auf, wo sie Nahrung finden. Übergriffe auf Nutztiere kommen vor, Wild wird gelegentlich erbeutet.

Bären passen ihren Aktionsradius normalerweise an saisonal verfügbare Nahrungsquellen und die Aktivität des Menschen an. Gebiete, in denen tagsüber viele Menschen anzutreffen sind, durchstreift der Bär vor allem in der Nacht.

Lernen die intelligenten Tiere jedoch, dass es rund um und in menschlichen Siedlungen leicht erreichbare Nahrung gibt, suchen sie Siedlungen auch gezielt auf.

Generell gilt:
  • Wenn Sie einen Bär sehen, zeigen Sie Respekt und halten Abstand.
  • Bleiben Sie möglichst ruhig und gelassen.
  • Bleiben Sie stehen und machen Sie den Bären durch ruhiges Sprechen und langsame Armbewegungen auf sich aufmerksam.
  • Rennen Sie nicht weg und nähern Sie sich dem Tier nicht.
  • Stellen Sie ihm auf keinen Fall nach, sondern lassen Sie ihn in Ruhe. Das Tier könnte sich bedrängt fühlen und sich ggf. verteidigen.
  • Versuchen Sie nicht, den Bären zu verscheuchen. Werfen Sie keine Äste oder Steine nach ihm.
  • Behalten Sie den Bären im Auge und treten Sie langsam und kontrolliert den Rückzug an. Lassen Sie dem Bären in jedem Fall eine Ausweichmöglichkeit.

Das Aufrichten ist keine Drohgebärde. Bären sind neugierig und richten sich auf, um die Situation besser überblicken zu können. Auch hier gilt: Bleiben Sie stehen und machen Sie durch ruhiges Sprechen auf sich aufmerksam.

Der Bär ist von Natur aus vorsichtig und weicht dem Menschen in der Regel aus. Dennoch kann es vorkommen, dass sich Bären bei Begegnungen auch neugierig verhalten. Vor allem dann, wenn Bären gelernt haben, dass es in der Nähe von Menschen leicht erreichbares Futter gibt oder sich die Tiere an menschliche Nähe gewöhnt haben. Wird der Bär von Menschen bedrängt, weicht er in der Regel aus. Wenn er sich verteidigt, kann er sich durchaus durch Scheinangriffe Respekt verschaffen. Angriffe auf Menschen sind äußerst selten.

Legen Sie sich bäuchlings flach auf den Boden oder kauern Sie sich auf den Boden, die Hände im Nacken. Wenn vorhanden, schützt so Ihr Rucksack den Rücken. Der Bär wird in der Regel von Ihnen ablassen oder Sie nur beschnuppern. Verharren Sie in Ihrer Position und warten Sie ab, bis sich der Bär weit genug entfernt hat.

Bären lernen sehr schnell, Menschen bzw. deren Nähe mit leicht verfügbarer Nahrung in Verbindung zu bringen. Suchen sie gezielt Menschen und/oder Siedlungen auf, können gefährliche Situationen entstehen. Deshalb: Füttern Sie niemals einen Bären und lassen Sie in der Natur keine Essensreste oder Müll zurück!

Bärenhinweise melden Sie bitte an die Fachstelle "Große Beutegreifer" des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU), bei Ihrem Landratsamt oder bei der Polizei.

Die Experten des LfU-Wildtiermanagements sind wie folgt erreichbar:
Montag bis Freitag  7:00-18:00
Wochenende von  9:00-18:00
Telefon: 09281/1800-4640
E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de

Untersucht werden Spuren, mögliche Risse, Funde von Losung oder Haaren. Dafür sind kundige Personen vor Ort gezielt geschult worden, zum Beispiel Jäger, Förster, Landwirte oder Naturschützer. Sie sind Mitglieder des "Netzwerks Große Beutegreifer" und fungieren als Ansprechpartner vor Ort. Die Informationen aus dem Netzwerk laufen am Bayerischen Landesamt für Umwelt zusammen.

Der Riss muss bei Verdacht zeitnah an die Fachstelle "Große Beutegreifer" des Landesamtes für Umwelt gemeldet werden. Das LfU nimmt Kontakt mit dem Nutztierhalter auf, um sich über genauere Angaben und bestmöglich schon Bildmaterial einen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Liegen mögliche Indizien auf eine Beteiligung großer Beutegreifer vor, dokumentiert ein Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer" vor Ort das Ereignis und sichert mögliche Spuren. Liegt ein begründeter Verdacht auf Beteiligung eines Bären vor, wird der Tierkörper von einem Veterinär an der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt detailliert untersucht. Weitere Analysen, wie zum Beispiel genetische Untersuchungen von möglichen Speichelspuren an Bisswunden, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die Halter von Nutztieren, die nachweislich von einem Bären gerissen wurden, erhalten eine Ausgleichszahlung. Voraussetzungen für eine Zahlung sind vor allem eine eingehende Dokumentation des Fundes und der Begleitumstände durch ein Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer" sowie in begründeten Verdachtsfällen eine anschließende detaillierte Untersuchung des Tierkörpers durch einen Veterinär.

Je nach Haltungsform der Nutztiere gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Vorbeugung von Schäden. Dies kann geschehen durch Zäunung, Behirtung und den Einsatz von Hüte- und Schutzhunden. Die Landwirtschaftsverwaltung übernimmt im Bereich des Herdenschutzes die Beratung der Weidetierhalter.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) koordiniert die Herdenschutzberatung und stellt grundlegende Informationen zum Herdenschutz zur Verfügung.
Jedes Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) besitzt eine Ansprechperson Herdenschutz. Sie berät die Weidetierhalter zu grundlegenden Präventionsmaßnahmen und zur staatlichen Förderung. Welches Amt ist zuständig?

Der Bär ist aufgrund seiner Einstufung in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie der EU gemäß § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Es gelten die Zugriffs- und Stör- sowie die Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 BNatSchG. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bär unterliegt nicht dem Jagdrecht. Über Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten entscheidet somit die Umweltverwaltung.

Weiterführende Informationen

Dokumente

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