Methoden und Maßnahmen zu Art- und Bestandserhalt

Will man Fischarten und -bestände erhalten oder fördern, müssen zunächst die Rahmenbedingungen bekannt sein:

  • Entwicklung und gegenwärtiger Zustand der Art, ihrer Verbreitung, der jeweiligen Populationsgrößen und ihrer Strukturen, zum Beispiel der Altersaufbau.
  • Die Ansprüche der Art an ihre Lebensbedingungen, zum Beispiel Wasserqualität, Gewässerstruktur, unterschiedliche Lebensräume, Nahrungsgrundlage, Fortpflanzungsmöglichkeiten.
  • Die Kenntnis der Gefährdungsfaktoren und deren Auswirkungen wie zum Beispiel Gewässerverschmutzung und -verbau.

Die "Rote Liste gefährdeter Fische und Rundmäuler Bayerns" gibt eine Orientierung zu gefährdeten Arten und ihrem Gefährdungszustand.

Um Arterhalt zu gewährleisten und Bestände zu schützen, können nun unterschiedliche Schutzmethoden und -maßnahmen durchgeführt werden:


  • Schutzmaßnahmen durch Rechtsvorschriften:
    • Schutzmaßnahmen zum Lebensraum Wasser im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Spezieller Schutzvorschriften auf Basis des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
    • Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie mit unterschiedlichen Schutzverordnungen
    • Wassrerrahmenrichtlinie (WRRL)
    • Fischereiliche Schutzmaßnahmen: Im Bayerischen Fischereigesetz (FiG) und der Verordnung zu seiner Ausführung (AVFiG) findet sich eine Vielzahl von speziellen Schutzregelungen wie zum Beispiel der detaillierten Hegeverpflichtung, Regelung der Zeit und Art des Fischfangs, Fangbeschränkungen, Verbote oder Beschränkungen des Aussetzens von Fischarten, Einrichten von Schonbezirken.
  • Untersuchung der Ansprüche von bedrohten Fischarten hinsichtlich geeigneter Umweltbedingungen, zum Beispiel Untersuchungen zur Vermehrungsbiologie und nachfolgenden Maßnahmenvorschlägen
  • Durchführung von Artenhilfsprogrammen zur gezielten Förderung einer Art, zum Beispiel Artenhilfsprogramm (AHP) "Äsche"
  • Gezielte Besatzmaßnahmen zum Bestandsneuaufbau oder zur Bestandsstützung
  • Wiederherstellung und Verbesserung der Lebensbedingungen wie zum Beispiel:
    • Verbesserung der Wasserqualität
    • Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Gewässer und damit Verbindung verschiedener Lebensräume (Durchgängigkeit in der Längsrichtung im Fließgewässer, aber auch zu den Seiten hin, zum Beispiel Anbindung und Erreichbarkeit von Seitengewässern wie Altwassern, Auengewässern, Seitenbächen)
    • Unterlassen von Gewässerverbau und Rückbau von Gewässern sowie Zulassen von Eigenentwicklung, damit ein abwechslungsreiches Gewässer mit vielen Strukturen entstehen kann, das unterschiedlichste Lebensräume enthält
    • Gezielte Einrichtung oder Verbesserung wichtiger Lebensräume, zum Beispiel Laichplätze zur Vermehrung

Untersuchungen zur Vermehrungsbiologie bedrohter Fischarten

Ein Bedrohungsfaktor bei Fischen ist häufig die Einschränkung oder der Verlust geeigneter Fortpflanzungsmöglichkeiten und in Folge ein vermindertes Aufkommen von Nachwuchs, was auf Dauer zu einer starken Abnahme des Bestandes führen kann.
Wichtig ist in diesem Fall die genaue Kenntnis der biologischen Abläufe und der Minimalanforderungen an die Umweltbedingungen, die zu einer erfolgreichen Fortpflanzung der jeweiligen Arten führen. Wird eine Beeinträchtigung der Reproduktion vermutet, so werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Im Referat 57 "Gewässerökologie" des bayerischen Landesamtes für Umwelt und seiner Teichanlage in Wielenbach finden schon seit vielen Jahren entsprechende Untersuchungen bei bedrohten Fischarten statt so zum Beispiel bei Huchen und Äschen.

Aktuell laufen Untersuchungen u.a. beim Strömer (Leuciscus souffia), ein kleiner, angel- oder berufsfischereilich nicht bedeutender karpfenartiger Fisch, der früher vor allem in einigen südlichen Donauzuflüssen vorkam. Heute sind nur noch Einzelexemplare in der Mangfall zu finden, ansonsten existiert in Bayern noch ein bedeutender, intakter Bestand in der Leiblach, die bei Lindau in den Bodensee fließt und teilweise die Grenze mit Österreich bildet. Der Strömer gilt als vom Aussterben bedroht und laut europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richlinie als Fischart von besonderem gemeinschaftlichen Interesse, für dessen Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Da beim Strömer große Wissenslücken hinsichtlich seiner Biologie bestehen, wurden in der Versuchsanlage parallel zu in der Leiblach stattfindenden Bestands- und Lebensraumuntersuchungen Versuche zu seiner Fortpflanzungsbiologie gemacht.
Bei strömungsliebenden (rheophilen) Fischen sind vor allem Faktoren wie Strömung, Gewässerdimension und Sedimentbeschaffenheit von großer Bedeutung. Zusammen mit weiteren Umweltfaktoren bestimmen sie die Eignung der Standorte im Gewässer als Laich- und Brutplatz für die einzelnen Fischarten.

In Versuchsaquarien, Becken und Teichen wurden daher den Strömern verschiedene Situationen von Strömung und Substrat angeboten und das jeweilige Laichverhalten sowie der Laicherfolg erforscht.
In Untersuchungen an der Leiblach wurden verschiedene Lebensräume, die im Jahresverlauf und je nach Alter der Fische benötig werden, charakterisiert
Mit all diesen Ergebnissen lassen sich Minimalanforderungen der Art an ein funktionsfähiges Gewässer beschreiben und so Vorgaben für die sachgerechte Wiederherstellung natürlicher Gewässerstrukturen erarbeiten.

Mit der bei den Untersuchungen erfolgreich verlaufenen Reproduktion und der dabei gewonnen Nachzucht wurden zudem wertvolle Besatzfische gewonnen, die zum Wiederaufbau von Populationen in Wildgewässern verwendet werden.

In gleicher Weise werden weitere bedrohte Fischarten wie zum Beispiel Schneider, Schlammpeitzger und Schied bearbeitet.

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