Umgang mit Bodenaushub

Informationsveranstaltung für alle bayerischen Kommunen

Die Informationsreihe ist Bestandteil des von der bayerischen Staatsregierung im April 2018 beschlossenen 6-Punkte-Maßnahmenplans.

Die Veranstaltung richtet sich an die Vertreter aller bayerischen Kommunen und informiert über den Umgang mit Bodenmaterial, insbesondere über Möglichkeiten der Wiederverwendung des Aushubs im Baugebiet, der landwirtschaftlichen Verwertung, Zwischenlagerung und Untersuchung von Bodenmaterial sowie verschiedene Entsorgungswege.

Wesentliche Kernaussagen sind:

  • Ein Bodenmanagement ist die zentrale Lösung für den Umgang mit Bodenaushub. Es schützt vor unerwarteten Problemen und Kosten, ermittelt Möglichkeiten der Vermeidung vor Ort und regelt die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung.
  • Die Vermeidung des Anfalls von Bodenmaterial als Abfall hat höchste Priorität. Deshalb ist der Boden bereits frühzeitig in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fällt dennoch wertvoller Bodenaushub an, ist die optimale Lösung diesen vor Ort wiederzuverwenden, z.B. durch Höherlegung des Baugebietes, Grundstücksmodellierung oder eine aushubminimierende Gründung.
  • Gewachsener Boden, der vor Ort (gegebenenfalls nach Aufbereitung wie z.B. Fraktionierung) wiederverwendet wird, wird nicht zu Abfall. Dort, wo die Böden ausgehoben werden, können sie i.d.R. ohne Untersuchung wiederverwendet werden.
  • Bodenmaterial, welches nicht für Bauzwecke am Ort der Entstehung vorgesehen ist (Überschussmassen), wird aus rechtlicher Sicht zu Abfall, der unter Umständen untersucht werden muss. Der Untersuchungsbedarf bei Überschussmassen ist insbesondere bei Hinweisen auf erhöhte Stoffgehalte, z.B. in industriell und urban geprägten Gebieten gegeben.
  • Zu entsorgendes Bodenmaterial ist in den meisten Fällen nur aus rechtlicher Sicht Abfall. Es bleibt trotzdem weiterhin ein schützenswertes Gut beziehungsweise ein wertvoller Rohstoff, der nicht durch Deponierung vergeudet werden darf.
  • Bodenmaterial mit natürlich erhöhten Stoffgehalten sollte ortsnah an vergleichbaren Standorten gemäß dem Grundsatz "Gleiches zu Gleichem" wiederverwendet werden.
  • Über Bodenbörsen kann geeignetes Bodenmaterial an andere Bauvorhaben vermittelt und verwertet werden.
  • Abhängig von der Eignung des Bodenmaterials gibt es verschiedene Verwertungswege:
    • Durch eine Aufbereitung des Bodens wie z.B. Klassierung können nicht-kontaminierte Böden in verschiedene Fraktionen wie z.B. Kiese und Sande getrennt und diese als Recycling-Baustoffe verwertet werden. Kontaminierte Böden können gegebenenfalls durch eine geeignete Behandlung (z.B. Absiebung, Waschung), welche die kontaminierten Bestandteile abtrennt, gereinigt und damit ebenfalls verwertet werden.
    • Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern
    • Vor allem humusreiche, schadstofffreie Böden können in Kompostieranlagen und Erdenwerken verwertet werden.
    • Insbesondere für humusreiches Oberbodenmaterial (Mutterboden) bietet sich eine Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an, sofern es sich bei dieser Maßnahme um eine Bodenverbesserung handelt und die Anforderungen des § 12 BBodSchV eingehalten werden.
    • Ein weiterer Verwertungsweg bietet sich in technischen Bauwerken (Lärmschutzwall, Straßendamm, Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau).
    • Bodenaushub kann auch als Verfüllmaterial in Gruben, Brüchen und Tagebauen verwertet werden.
    • FAQ: Verfüllung in Gruben und Brüchen
  • Wenn eine Verwertung technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, ist die Beseitigung auf einer Deponie entsprechend der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) die letzte Wahl. Für unbelasteten Bodenaushub kommen vor allem DK 0-Deponien in Betracht.
  • DK 0 (Inertabfalldeponien)
Erläuterung in nachfolgender Textdatei Fließschema "Möglichkeiten der Vermeidung und Entsorgung von Bodenaushub"

Auskunft bei fachlichen Fragen: Info.Boden

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