Bodendauerbeobachtung

Ähnlich wie die Luftreinheit oder die Qualität unserer Gewässer, wird auch der Zustand unserer Böden regelmäßig überwacht. Zu diesem Zweck betreibt das LfU seit den 1980er Jahren bayernweit 60 sogenannte Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF). In regelmäßigen Abständen werden dort Bodenproben entnommen und auf (Schad-) Stoffgehalte untersucht. Alle Proben werden in einem zentralen Bodenprobenarchiv archiviert und stehen bei Bedarf für weitere Untersuchungen zur Verfügung.

Prinzip der Bodendauerbeobachtung

Bei der Einrichtung einer Bodendauerbeobachtungsfläche wird zunächst der IST-Zustand der Fläche ermittelt. Der Boden wird an einer geeigneten Stelle bis etwa ein Meter Tiefe aufgegraben, so dass die Horizonte der Böden sichtbar werden. Die vorhandenen Horizonte werden bestimmt und daraus wird der Bodentyp abgeleitet.

Anschließend wird die Probenahme-Fläche (üblicherweise ein Quadrat mit 50 auf 50 Meter Kantenlänge) festgelegt und dokumentiert (Skizze, Koordinaten der Eckpunkte). Nach einem bundesweit gültigen Schema werden aus jedem Horizont Bodenproben entnommen. Ein Teil der Proben wird zur Analyse ins Labor gebracht, das restliche Material wird als sogenannte Rückstellproben eingelagert.

Darstellung Probenahme-Schema für Bodendauerbeobachtungsflächen. Über die quadratische Fläche werden acht Achsenpaare gelegt, die jeweils den Flächenmittelpunkt schneiden. Die Probenahme-Punkte liegen auf den Achsen in definierten Radien vom Mittelpunkt entfernt. Probenahme-Schema für die Bodendauerbeobachtungsflächen

In regelmäßigen, meist mehrjährigen Abständen wird die Probenahme wiederholt und die Ergebnisse der verschiedenen Probenahmejahre miteinander verglichen. Auf diese Weise lässt sich darstellen, wie sich die Stoffgehalte im Boden über die Zeit entwickeln. Großflächige Schadstoffeinträge und damit verbundene mögliche Gefährdungen für Umwelt und letztlich für den Menschen können so frühzeitig erkannt werden.

Neben dem LfU betreiben auch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Bodendauerbeobachtungsflächen.

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