Antragsunterlagen

Der Antrag auf Zulassung (Notifizierung) als Prüflaboratorium für Wasseruntersuchungen nach der Laborverordnung hat auf den Formblättern des LfU zu erfolgen.

Im Antrag müssen Prüflaboratorien die Zulassungsbereiche 1-9 sowie die Untersuchungsbereiche Grundwasser, Oberflächenwasser oder Abwasser nach §2 LaborV angeben. Diese entsprechen dem Fachmodul Wasser, Teilbereiche 1-9 mit dem möglichem Parameterumfang und den Verfahren sowie den Untersuchungsbereichen Grundwasser-, Oberflächenwasser- und Abwasseruntersuchungen.

Für die Notifizierung muss die Kompetenz der aufgeführten Parameter nachgewiesen sein. Sind zu einem Parameter mehrere Verfahren aufgeführt, so muss die Kompetenz nur für mindestens eines dieser Verfahren nachgewiesen werden. Details sind dem aktuell gültigen Fachmodul Wasser der LAWA zu entnehmen, siehe ReSyMeSa bei "Modul Wasser - Notifizierte Stellen".

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, die Einverständniserklärung, die Erklärung der Leitung und die Bestätigung der Versicherung (Formblatt) müssen im Original per Post geschickt werden an:

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Referat 71
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Die Führungszeugnisse ("zur Vorlage bei einer Behörde", mit Angabe der Untersuchungsstelle) werden dem LfU direkt vom Bundesamt für Justiz zugesandt.

Ergänzende Unterlagen wie die Akkreditierungsurkunde einschließlich Anlagen und Kopien der Begutachtungsberichte sowie die Liste der Ringversuchsteilnahmen und das aktuelle Organigramm können gerne per E-Mail eingereicht werden.

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