Ringversuche

Das LfU organisiert Ringversuche, die als Maßnahme zur externen Qualitätssicherung für Untersuchungsstellen dienen. Diese Ringversuche bieten zum einen den Untersuchungsstellen die Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer Untersuchungsverfahren unter standardisierten Bedingungen mit denen anderer Untersuchungsstellen zu vergleichen und so die eigene Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Zum anderen bedienen sich Überwachungsbehörden der Bewertung der Ringversuche, um über die Einhaltung qualitativer Zulassungsanforderungen einzelner Untersuchungsstellen entscheiden zu können.

Verpflichtende Teilnahme für Untersuchungsstellen mit Zulassung nach LaborV oder Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU)

Untersuchungsstellen mit entsprechenden Zulassungen müssen Ihre Leistungsfähigkeit regelmäßig anhand von externen Vergleichsuntersuchungen nachweisen und an den Ringversuchen teilnehmen, die vom LfU als Notifizierungsstelle vorgeschrieben werden.

Labor-Ringversuchsangebote des LfU werden meist in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern erarbeitet.

Länderübergreifende Labor-Ringversuche nach Fachmodul Wasser

Im Zuge einer bundesweiten Harmonisierung müssen Labore mit Zulassung im wasserrechtlichen Bereich (in Bayern nach der Laborverordnung) an Ringversuchen teilnehmen, die nach den Richtlinien des Fachmoduls Wasser durchgeführt werden.
Hierzu haben sich die Länder zur Durchführung länderübergreifender Ringversuche (LÜRVe) zusammengeschlossen. In einem Arbeitskreis, an dem auch das LfU beteiligt ist, werden die jeweiligen Veranstalter, Parameter und zeitlichen Abläufe dieser Ringversuche festgelegt. Durch die große Anzahl der Teilnehmer ermöglichen diese Ringversuche einen guten Vergleich der Leistungsfähigkeit der Laboratorien und eine statistisch abgesicherte Bewertung der Einzelergebnisse.

Die Ausschreibungen der LÜRVe werden vom LfU nur noch per E-Mail versandt. Wenn Sie diese erhalten möchten, können wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen.

Ringversuche für probenehmende Untersuchungsstellen

Das LfU hat mehrere Ringversuche veranstaltet für Untersuchungsstellen, die nach § 18 BBodSchG zugelassen sind. Dabei ging es um Vor-Ort-Beprobungen von Boden mittels Rammkernsondierung, eines Haufwerks, von Bodenluft sowie von Boden aus einem Schurf. Informationen über die einzelnen Ringversuche finden Sie, wenn Sie in dem grau unterlegten Navigationsbereich auf der linken Seite dem jeweiligen Link folgen.

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