Auditierung von Untersuchungsstellen

Die Zulassungsstelle des LfU führt bei Untersuchungsstellen für den Bereich Boden und Altlasten, die eine Zulassung nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes beantragen, Begutachtungen vor Ort (Audits) durch.

Die Audits dienen der Prüfung der Kompetenz zur Durchführung von qualitätsgesicherten Probenahmen und laboranalytischen Untersuchungen.

Die Audits erfolgen durch Fachgutachter des LfU.

Die Begutachtung umfasst die Überprüfung der

  • räumlichen, personellen und gerätetechnischen Gegebenheiten,
  • Qualitätsmanagementprozesse,
  • Arbeitsabläufe einzelner Untersuchungen,
  • Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen und
  • Rückführbarkeit der Prüfergebnisse auf die Rohdaten und die Probenahme.

Grundlage für die Kompetenzprüfung sind die

  • DIN EN ISO/IEC 17025,
  • AQS-Merkblätter der LAWA und die
  • Spezifischen Fachmodule (Boden, Wasser)
  • zulassungsspezifische Anforderungen.

Die Audits umfassen eine Systemprüfung (Überprüfung der Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems) in Verbindung mit einer Fachbegutachtung ausgewählter Untersuchungs- und Probenahmeverfahren. Nach Beratung der Gutachter werden die Abweichungen von den Vorgaben festgehalten und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Die Audits sind kostenpflichtig.

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