Zulassung von Prüflaboratorien für Wasseruntersuchungen nach der Laborverordnung

Prüflaboratorien benötigen eine Zulassung, wenn sie im gesetzlich geregelten Bereich tätig werden wollen. Dies gilt für Untersuchungen im Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes oder im Rahmen der nach diesen Gesetzen bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Die Zulassung nach Laborverordnung berechtigt das Prüflaboratorium, Analysen gemäß EÜV durchzuführen, wenn die entsprechenden Untersuchungsbereiche zugelassen sind.

Labore, die in Bayern für Wasseruntersuchungen nach Fachmodul Wasser und der Laborverordnung zugelassen sind, finden Sie im Recherchesystem der Bundesländer ReSyMeSa.

Sachverständige mit Nachweis zur Kompetenz für die Abwasserprobenahme sind in der „Liste der PSW mit Tätigkeitsgebiet „technische Gewässeraufsicht“ geführt.

Das Anerkennungsverfahren erfolgt nach der Sachverständigenverordnung Wasser (VPSW).

Davon nicht betroffen ist die Zulassung von Untersuchungsstellen nach TrinkwV; diese erteilt die Unabhängige Stelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

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