Abdichtungskomponenten

Anforderungen an Abdichtungssysteme nach Anhang 1 DepV

Mit der zum 15.07.2009 in Kraft getretenen neuen DepV wird das System der Regelabdichtung aufgegeben. Es ist nun geregelt, ob und wie viele Abdichtungskomponenten je Deponieklasse erforderlich sind. Somit können Abdichtungssysteme aus unterschiedlichen Komponenten aufgebaut sein. Die Komponenten müssen hierbei nach Punkt 2.1 des Anh. 1 der DepV folgenden allgemeinen Anforderungen genügen:

1. Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme benötigen eine Zulassung durch die

2. sonstige Baustoffe, Abdichtungskomponenten und Abdichtungssysteme müssen einem Qualitätsstandstandard entsprechen, der bundeseinheitlich gewährleistet und deren Eignung gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen ist.
Hier hat die LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik mittlerweile etliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS) und Eignungsbeurteilungen festgelegt.

Ebenfalls gelten auch die Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnische Vollzugsfragen weiter.

Teilen