Trinkwasserverordnung

Die chemische Wasserbeschaffenheit hängt hauptsächlich von der Art des Untergrunds ab, also vom Grundwasserleiter. Darüber hinaus wirken sich anthropogene Einflüsse wie zum Beispiel Einsatz von Pflanzen- und Düngeschutzmittel in der Landwirtschaft auf die Rohwasserbeschaffenheit aus. Neben der chemischen Wasserzusammensetzung spielt auch die hygienisch-mikrobiologische Wasserbeschaffenheit eine wichtige Rolle.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) gibt sowohl für die mikrobiologischen als auch für die chemischen Parameter Grenzwerte vor, die an der Entnahmestelle eingehalten werden müssen. Vorgaben für die Beschaffenheit finden sich zudem in der DIN 2000. Demnach muss das Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es soll farblos, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Der Gehalt an gelösten Stoffen soll möglichst gering sein. Trinkwasser und die damit in Berührung kommenden Werkstoffe sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass keine Korrosionsschäden hervorgerufen werden.
Falls das Rohwasser die strengen Qualitätsanforderungen der TrinkwV 2001 nicht erfüllt, muss es vor der Einspeisung ins öffentliche Versorgungsnetz entsprechend aufbereitet werden.

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